
In Zukunft sollen Bürgerinnen und Bürger das Führungszeugnis auch digital abrufen können. Laut einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums sollen die Behörden das Dokument künftig nicht mehr nur per Post, sondern auch elektronisch als PDF verschicken können. Darüber berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte Funke: „Bislang gibt es das Führungszeugnis ausschließlich in Papier, und es wird per Brief aus Bonn quer durch die Republik versandt. Künftig können Bürgerinnen und Bürger ihr Führungszeugnis digital beantragen und erhalten es auch digital – schnell, unkompliziert und als PDF in einem sicheren Verfahren über das BundID-Konto.“ Über das BundID-Konto können Bürgerinnen und Bürger Verwaltungsdienstleistungen des Bundes online einsehen.
E-Führungszeugnis soll auch Kosten einsparen
In der kommenden Woche solle der Vorschlag vom Bundeskabinett beschlossen und noch in diesem Jahr umgesetzt werden. Das polizeiliche Führungszeugnis gibt Auskunft darüber, ob eine Person vorbestraft ist. Für unterschiedliche berufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten, zum Beispiel im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, ist die Vorlage erforderlich. Es wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) ausgestellt. Auch das „erweiterte Führungszeugnis“ und das „Europäische Führungszeugnis“ sollen laut Funke digitalisiert werden.
Dem Gesetzentwurf zufolge kostet die IT-Infrastruktur für das elektronische Führungszeugnis das BfJ pro Jahr rund 2,4 Millionen Euro. Laut dem Bericht rechnet die Bundesregierung aber auch mit Mehreinnahmen von einer Million Euro beim BfJ aufgrund dort wachsender Antragszahlen. Da weniger Führungszeugnisse per Post versendet würden und damit Portokosten entfielen, könnten außerdem Kosten eingespart werden.
Die Behörden in Deutschland stellen dem Bericht zufolge circa fünf
Millionen Führungszeugnisse pro Jahr aus. Es ist nach dem
Personalausweis und der Geburtsurkunde demnach das am häufigsten
gefragte Dokument.
