DFB räumt „strafbares Handspiel“ bei Köln gegen Dortmund ein

Dortmunds Yan Couto mit dem vermeintlichen Handspiel in der Nachspielzeit

Stand: 09.03.2026 • 11:03 Uhr

Der DFB hat eingeräumt, dass der 1. FC Köln in der Schlussphase des Spiels gegen Borussia Dortmund am Samstag einen Handelfmeter hätte bekommen müssen. Und es folgt weiterer Ärger: Der DFB-Kontrollausschuss ermittelt gegen Kölns Stadionsprecher.

Demnach habe in der Nachspielzeit ein strafbares Handspiel des Dortmunders Yan Couto vorgelegen, teilte die für das Schiedsrichterwesen im deutschen Profifußball verantwortliche DFB Schiri GmbH mit.

„Nach Ansicht des Video-Assistenten war die Armhaltung von Yan Couto im Sprung natürlich, auch wenn er den Ball mit dem Kopf verfehlte. Deshalb sah er von einer Intervention ab“, hieß es in der Stellungnahme der sportlichen Leitung der DFB Schiri GmbH. „Zwar war Yan Coutos Orientierung zum Ball dadurch eingeschränkt, dass der unmittelbar vor ihm postierte Kölner Bülter hochsprang und den Ball knapp verpasste. Dennoch war der Ball für den Dortmunder aufgrund der großen Distanz erwartbar, zumal er seine Richtung nicht änderte. Zudem war Yan Coutos Arm vom Körper abgespreizt. Deshalb spricht aus unserer Sicht so deutlich mehr für eine Bewertung des Handspiels als strafbar, dass eine Intervention des VAR angebracht gewesen wäre.“

Couto hatte in der fünften Minute der Nachspielzeit beim Stand von 2:1 für den BVB bei einer Kölner Flanke von rechts den Ball an den linken Arm bekommen. Nachdem Linton Maina die Chance vergeben hatte, protestierten die Kölner Spieler vergeblich. Handspiel und Elfmeter – es wäre die große Chance auf das 2:2 und einen wichtigen Punktgewinn im Abstiegskampf gewesen.

Kölns Kapitän Marvin Schwäbe im Dialog mit Schiedsrichter Daniel Siebert

Siebert sah das Handspiel nicht – VAR griff nicht ein

Siebert deutete den Kölnern an, dass er die Szene gar nicht gesehen hatte, er hielt sich kurz mit den Händen die Augen zu. Der Video-Assistent schaltete sich trotzdem nicht ein, Siebert setzte das Spiel mit einem Eckball für die Kölner fort, Dortmund gewann das Spiel.

Im Regelwerk gibt es für einen Eingriff für den Video-Assistenten zwei Ebenen.

  1. Falsche Wahrnehmung – das ist der bekannte „klare und offensichtliche Fehler“.
  2. Fehlende Wahrnehmung – das meint eine Situation, in der ein Schiri ein potenzielles Vergehen gar nicht mitbekommen hat und damit auch nicht bewerten konnte. Die Regeln sprechen von „schwerwiegenden übersehenen Vorfällen“.

Der zweite Fall hätte also zu einem Eingriff von Video-Assistent Benjamin Cortus führen können. In der Praxis wird aber kaum so schematisch vorgegangen. Der Video-Assistent empfiehlt den Gang zum Bildschirm meist dann, wenn er selbst von der Notwendigkeit überzeugt ist, was in Köln aber offensichtlich nicht gegeben war.

Kölns Geschäftsführer Kessler: „Dafür habe ich wenig Verständnis“

„Es nur auf den Schiedsrichter zu schieben, ist glaube ich nicht richtig“, sagte Thomas Kessler, Geschäftsführer Sport beim 1. FC Köln, im ARD-Hörfunk. „Ich habe allerdings wenig Verständnis dafür, dass kurz vor Schluss der VAR dann nicht einschreitet, um ihn darauf hinzuweisen, dass Linton Maina eigentlich den Ball kontrollieren kann und dann wahrscheinlich frei vorm Tor steht.“ Maina hatte den Ball nach dem Handspiel unter Kontrolle und in spitzem Winkel zum Tor noch vier Gegenspieler vor sich.

Kölns Geschäftsführer Sport: Thomas Kessler

Selbst die Dortmunder pflichteten den Kölnern bei. BVB-Geschäftsführer Lars Ricken sprach davon, dass man den Elfmeter hätte „pfeifen können“, Dortmunds Trainer Niko Kovac räumte ein: „Ich hätte mich auch beschwert.“

Regelwerk: Handspiel bei „unnatürlicher Vergrößerung des Körpers“ strafbar

Die Definition des Handspiels ist in den Spielregeln des Fußballs in der Regel 12 unter „Direkter Freistoß“ zu finden. Der Arm von Couto war abgespreizt, in einer Sprungbewegung spielte er den Ball mit dem linken Arm.

Das Regelwerk spricht von einem strafbaren Handspiel, „wenn ein Spieler den Ball mit der Hand/dem Arm berührt und seinen Körper dabei aufgrund der Hand-/Armhaltung unnatürlich vergrößert“. Es muss dabei keine klare Absicht vorliegen, denn mit so einer „unnatürlichen Vergößerung des Körpers“ geht der Spieler das Risiko ein, „dass der Ball an seine Hand/seinen Arm springt und er dafür bestraft wird“, so die Regeln.

Die Einschränkung: Eine „unnatürliche Vergrößerung“ liege nur dann vor, wenn sie nicht die Folge einer natürlichen Körperbewegung ist, sagt das Regelwerk – beispielsweise eines Sprungs.

DFB rechtfertigt die beiden VAR-Eingriffe in Köln

Beim Handspiel griff der Video-Assistent nicht ein, zweimal tat er es aber in Köln. Zunächst bei einem Foul des Kölners Jahmai Simpson-Pusey an Dortmunds Maximilian Beier. Hier gab Siebert nach Ansicht der Bilder eine Rote Karte gegen Simpson-Pusey (45.+2). Zudem nahm Schiri Siebert nach einem VAR-Eingriff einen Elfmeter für den BVB zurück (68.).

Hier sagte die sportliche Leitung der DFB Schiri GmbH, dass beide Eingriffe und finale Entscheidungen aus ihrer Sicht korrekt seien.

DFB leitet Ermittlungsverfahren gegen Stadionsprecher ein

Dem FC und seinem Stadionsprecher Michael Trippel droht derweil Ungemach durch den DFB. Der Verband teilte auf Anfrage der Sportschau mit, dass der Kontrollausschuss des DFB ein Ermittlungsverfahren gegen Trippel eingeleitet hat. In der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB heißt es, dass die Vereine für das Verhalten ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind. Trippel ist seit 1999 Stadionsprecher beim FC.

„Pfui, widerlich“, kommentierte Trippel am Stadionmikro eine Rote Karte gegen den Kölner Jahmai Simpson-Pusey nach dessen Foul an Dortmunds Maximilian Beier. Zudem sprach Trippel nach Schlusspfiff das strittige Handspiel an: „Ich werde Ärger kriegen, aber in der Nachspielzeit gibt es ein klares Handspiel eines Dortmunders, aber das guckt sich noch nicht mal einer an!“

Stadionsprecher beim 1. FC Köln: Michael Trippel

Kölns Geschäftsführer Kessler rügte Trippel bereits und sagte bei Sky: „Ich finde, wir sollten nicht über einen Stadionsprecher den Schiedsrichter bewerten, sondern da gibt es Personen, die dürfen das nach dem Spiel tun, die werden dafür in diesem Klub auch bezahlt und da gehört er sicherlich nicht mit dazu.“

Die DFB Schiri GmbH teilte dazu mit: „Wir missbilligen die Äußerungen des Stadionsprechers des 1. FC Köln entschieden und halten sie für inakzeptabel. Unabhängig davon, ob eine Entscheidung des Schiedsrichters richtig, strittig oder falsch ist, kann und darf es nicht sein, dass ein Stadionsprecher sie negativ kommentiert und das Publikum so gegen den Unparteiischen aufbringt.“