
Der Deutsche Fußball-Bund ist im Sommermärchen-Prozess schuldig gesprochen und wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe von 130 000 Euro verurteilt worden. Dieses Urteil verkündete die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler vor dem Landgericht Frankfurt am Main.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem DFB vorgeworfen, etwa 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Sie sprach von einem „besonders schweren“ Fall, in dem es „eine recht hohe kriminelle Energie“ gebe. Sie forderte eine Strafzahlung in Höhe von 270 000 Euro. Die Verteidigung hatte den Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung als „Unsinn“ zurückgewiesen und einen Freispruch beantragt.
Das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht der Anklagebehörde. „Dass der DFB Steuern hinterzogen hat, steht nach Ansicht der Kammer ohne Zweifel fest“, sagte Distler in ihrer Urteilsbegründung. Von den 130 000 Euro wurden dem Verband wegen der „rechtsstaatwidrigen Verfahrensdauer“ 20 000 Euro erlassen. Allerdings muss der DFB, der laut Distler bei der Aufarbeitung der Affäre ein „katastrophales Bild“ abgegeben hat, zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen.
Mit dem Urteil findet der seit März 2024 dauernde Prozess nach 34 Verhandlungstagen ein Ende. Das Gesamt-Verfahren dauerte fast zehn Jahre.
Im Kern geht es um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto des früheren Adidas-Chefs Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die WM-Chef Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte.
Für das Gericht steht seit Monaten fest, wofür das Geld verwendet wurde, nämlich um eine von Beckenbauer im DFB-Dienst veranlasste Schmiergeldzahlung an korrupte Mitglieder der damaligen FIFA-Finanzkommission um Mohamed bin Hammam. So wollten sich die damaligen DFB-Spitzenfunktionäre den am Ende gewährten WM-Zuschuss des Weltverbands in Höhe von 170 Millionen Euro sichern.
Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte diese später als Betriebsausgabe.
Von den anfangs drei Beschuldigten sitzt niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wurden gegen die Zahlung von Geldstrafen eingestellt. Zwanziger musste 10 000 Euro zahlen, Niersbach 25 000 Euro, Schmidt 65 000 Euro.
In der Folge des Skandals war dem DFB rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt worden, 22 Millionen Euro musste der Verband an Steuern nachzahlen. Der DFB will vor dem Finanzgericht Kassel um die Rückerstattung seiner Steuernachzahlung kämpfen. Zur Sicherheit hat der DFB auch seinen Ex-Präsidenten Zwanziger verklagt, um möglichen Schadenersatz verlangen zu können.