DFB legt Revision gegen Urteil im Sommermärchen-Prozess ein

Stand: 08.07.2025 23:48 Uhr

Der DFB hat gegen das vom Landgericht Frankfurt/Main verhängte Bußgeld im Sommermärchen-Prozess Revision eingelegt.

Das bestätigte der Verband dem Sport-Informations-Dienst. Zuvor hatte die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf einen Gerichtssprecher von der Revision berichtet. Damit könnte die Affäre eine Angelegenheit für den ersten Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) werden.

Allerdings würden die Karlsruher Richter den Fall aus verfahrenstechnischen Gründen kaum vor Herbst 2026 verhandeln. Sicher ist das aber noch nicht. „Eine abschließende Beurteilung der weiteren Vorgehensweise wird der DFB, wie angekündigt, nach Zugang und Auswertung der schriftlichen Urteilsgründe vornehmen“, teilte der Verband bezüglich einer Revision weiter mit. Für die Ausfertigung der schriftlichen Begründung hat das Landgericht mehrere Wochen Zeit.

Der Sommermärchen-Prozess

Eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung des DFB war für das Jahr 2006 als Betriebsausgabe angegeben worden. Damit hätte sie eine geringere Steuerschuld zur Folge gehabt. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass der Grund der Zahlung (Zuschuss für eine Gala der FIFA, die nie stattfand) den wahren Zweck verschleiern sollte. Sie erkennt die gewinnmindernde Ausgabe nicht als solche an und geht daher von Steuerhinterziehung aus. Die Angeklagten beteuern ihre Unschuld. Im Raum stand der Vorwurf, dass mit dem Geld Stimmenkauf bei den Vergabe der WM 2006 betrieben wurde. Dies wurde juristisch aber nicht geklärt.

Richterin: „DFB hat das korrupte System der FIFA unterstützt“

Das Landgericht Frankfurt hatte den DFB vor zwei Wochen für die Verfehlungen seiner früheren Spitzenfunktionäre zu einer Strafe in Höhe von 130.000 Euro verurteilt. 20.000 Euro davon wurden wegen der zu langen Verfahrensdauer allerdings erlassen. Die Anklage um Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel wertete den Richterspruch als Erfolg, rechnete allerdings damals schon mit einer Revision des DFB. 

Richterin Eva-Marie Distler

Dabei schien der seit März 2024 andauernde Prozess um die dubiosen Zahlungsflüsse rund um die WM 2006 schon beendet. „Der DFB ist ein Verlierer“, hatte Richterin Eva-Marie Distler zu ihrem Urteil gesagt. Das Gericht sah eine Steuerhinterziehung als erwiesen an. „Auch der DFB hat mit Schwarzgeldzahlungen hantiert und das korrupte System der FIFA unterstützt“, sagte Distler.

Der DFB dagegen betonte in seiner Stellungnahme, dass dem Staat „ein Steuerschaden insgesamt nicht entstanden“ sei. Dies habe „das Gericht ausdrücklich hervorgehoben und mildernd berücksichtigt“. Das Gericht sei deshalb „im unteren Bereich des möglichen Bußgelds geblieben“.

Hohe finanzielle Folgen möglich

Richterin Distler machte in Frankfurt deutlich, dass das Urteil auch Auswirkungen auf ein anhängiges Verfahren vor dem Finanzgericht in Kassel haben dürfte. In diesem Verfahren klagt der DFB gegen die Aberkennung seiner Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006, wegen der er schon 22 Millionen Euro an Steuern nachzahlte.

Auch für die Jahre 2014 und 2015 wurde dem DFB wegen anderer Vorwürfe, die noch zu verhandeln sind, die Gemeinnützigkeit aberkannt. Möglicherweise muss der DFB deswegen Steuern in zweistelliger Millionenhöhe nachzahlen.