Deutscher Reiseveranstalter: Was die Pleite von We-Flytour für Kunden bedeutet


Deutscher Reiseveranstalter

Was die Pleite von We-Flytour für Kunden bedeutet

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Der deutsche Reisekonzern We-Flytour aus Heilbronn meldet Insolvenz an. Davon sind Tausende Urlauber betroffen. Doch wie kommen diese nach Hause? Und was passiert mit noch nicht angetretenen, aber bereits gebuchten Reisen? Fragen und Antworten.

Was passiert mit bereits gebuchten Reisen?

Da We-Flytour noch in dieser Woche Insolvenz anmelden wird, sind alle Reisen, die bis einschließlich 26. November hätten starten sollen, vom Unternehmen storniert worden. Damit verliert auch der Flugplan seine Gültigkeit und auch alle Tickets und Reisen, die direkt beim Reiseveranstalter gebucht wurden. Tickets und Reisen, die bei Reisebüros oder Veranstaltern gekauft wurden, sind somit ungültig. Reisende bekommen aber eine Ersatzbeförderung, da die Anbieter zum Versicherungsschutz via Reisesicherungsschein verpflichtet sind und für Ersatz sorgen müssen.

Bekommen Kunden ihr Geld zurück?

Auftragsgemäß soll der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) Verbraucher, die eine Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen bei We-Flytour gebucht haben, schützen. Der DRSF wird im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags dafür sorgen, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Er wird sich hierzu mit betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern in Verbindung setzen, sobald der Reiseanbieter dem DRSF die dafür erforderlichen Daten zur Verfügung gestellt hat. Verlangt man die Erstattung des Reisepreises, muss der Absicherer unverzüglich zahlen. Ist der Reiseveranstalter bereits vor Beginn der Reise insolvent, kann der Absicherer entscheiden, ob die Reise dennoch durchgeführt oder storniert wird.

Bei Buchung einer Pauschalreise sollte man darauf achten, dass der Reisebestätigung ein Reisesicherungsschein beigefügt ist. Denn dieser schützt bei einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters. Allerdings kommt das nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer nur selten vor.

Das Aushändigen eines Sicherungsscheins ist bei Pauschalreisen gesetzlich vorgeschrieben. Der Reisesicherungsschein findet sich auf der Rückseite der Reisebestätigung oder ist gesondert beigefügt bei den Reiseunterlagen, so die Rechtsanwaltskammer. Dort sind die Kontaktdaten des Absicherers angegeben, gegenüber dem Urlauber im Fall einer Insolvenz des Veranstalters ihre Ansprüche geltend machen können. Diese Absicherung gilt den Angaben nach allerdings nur bei einer Pauschalreise und nicht bei der Buchung von Einzelleistungen wie beispielsweise einem Flug oder einer Unterkunft.

Entscheidet der Absicherer, die Reise abzubrechen, sind die Urlauber verpflichtet, die Rückreise anzutreten. Entscheiden diese sich allerdings dazu, ihren Urlaub entgegen dieser Anweisung am Urlaubsort fortzusetzen, können sie nicht auf eine Erstattung dieser zusätzlichen Kosten pochen.

Dennoch: Ohne Sicherungsschein ist das für den Urlaub gezahlte Geld im Fall einer Pleite des Veranstalters womöglich weg. Kunden könnten dann versuchen, durch das Chargeback-Verfahren oder den Widerruf einer Lastschrift ihr Geld zurückzubekommen. Beim sogenannten Chargeback-Verfahren buchen Visa und Mastercard das Geld zurück, wenn eine mit der Kreditkarte bezahlte Leistung nicht erbracht wurde. Pauschalreisen sind davon generell nicht ausgeschlossen.

Was passiert mit gestrandeten Passagieren?

Von der bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour sind nach Angaben des DRSF auch etwa 1500 Reisende betroffen, die sich derzeit in der Türkei und in Ägypten befinden. Der DRSF versicherte, für die sichere Rückführung der Urlauber oder die Fortsetzung des Urlaubs zu sorgen. Für Reisende, die vor Ort mit Problemen konfrontiert sind, haben der DRSF und seine Partner Notrufnummern eingerichtet, an die sie sich wenden können:

Reisende in der Türkei erhalten unter den Nummern +90 (0)533 653 35 38 und +90 (0)533 613 91 53 Hilfe. Reisende in anderen Zielgebieten können sich an die Nummer +49 (0)69 9588 4076 wenden.

Für alle allgemeinen Fragen rund um die drohende Zahlungsunfähigkeit von We-Flytour steht auch eine eigens eingerichtete Service-Hotline des DRSF zur Verfügung. Sie ist montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr, samstags und sonntags von 9 bis 18 Uhr unter der Nummer +49 (0)30 25 89 87 253 zu erreichen.

Haben Kunden ein Recht auf Entschädigung?

Theoretisch ja, praktisch sieht es eng aus. Bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters müssen Kunden ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Aussichten auf Erfolg sind jedoch für kleine Gläubiger gering. Kündigt der Veranstalter den Ausfall 14 Tage vor Flugbeginn an, entfällt eine mögliche Entschädigungszahlung.

Wer ist We-Flytour?

Laut der „Bild“-Zeitung wurde We-Flytour erst im September 2023 als Pauschalreiseanbieter mit einem Fokus auf Türkeireisen gegründet. Hinter dem Unternehmen steht die AAH Management Company S.A mit Sitz in Luxemburg.

Was, wenn Arbeitnehmer durch die Insolvenz nicht rechtzeitig zur Arbeit kommen?

Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich die Pflicht, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen hat eine Verspätung ohne eigenes Verschulden aber nicht. Vorausgesetzt, der Arbeitgeber wird über das Fernbleiben zeitnah informiert. Andernfalls bekommt man für die versäumten Tage kein Geld. Schlimmstenfalls kann ein Verstoß gegen die Informationspflicht zudem auch eine Abmahnung oder sogar Kündigung nach sich ziehen.