Der DOSB-Präsident soll künftig Geld bekommen – Sport

Die Präsidiumsmitglieder des Deutschen Olympischen Sportbundes könnten künftig erstmals eine Bezahlung erhalten. Bei der Mitgliederversammlung des DOSB in Frankfurt Anfang Dezember soll zunächst die Satzung so geändert werden, dass dies generell möglich ist, und dann auch schon eine konkrete Summe beschlossen werden. Gemäß dem Vorschlag einer Arbeitsgruppe würde der Präsident ab dem Jahr 2027 monatlich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2000 Euro bekommen, alle anderen Präsidiumsmitglieder eine von jeweils 1000 Euro. Allerdings dürften dieses Thema und auch die konkrete Höhe in den nächsten Wochen noch für einige Debatten sorgen – weil das nicht die Summen sind, die manch führendem Funktionär vorgeschwebt waren.

Die angemessene Entlohnung der DOSB-Präsidialen ist im deutschen Sport generell ein umstrittenes Thema. Anders als zum Beispiel beim Deutschen Fußball-Bund, wo allein der Präsident Bernd Neuendorf rund 250 000 Euro und das 16-köpfige Präsidium in Summe mehr als zwei Millionen Euro pro Jahr erhält, waren die Präsidiumsmitglieder im DOSB traditionell immer streng ehrenamtlich tätig. Bisher erhalten sie nicht einmal eine Aufwandsentschädigung, sondern lediglich einen Auslagenersatz in Höhe von 250 Euro pro Monat.

Dabei spaltet das Thema die Funktionäre der DOSB-Mitgliedsverbände in zwei Lager. Die eine Fraktion plädiert dafür, diese strenge Handhabe so beizubehalten, um kein falsches Signal an die vielen Tausend Ehrenamtlichen in den 90 000 Sportvereinen des Landes zu senden. Anderen gilt dies angesichts des großen Aufwandes in solchen Ämtern sowie deren Bedeutung als nicht mehr zeitgemäß – auch wenn das DOSB-Präsidium formal seit einigen Jahren kein operativ tätiges, sondern ein reines Aufsichtsgremium ist.

Sehr konkret rückte das Thema im deutschen Sport auf die Agenda, als Thomas Weikert vor vier Jahren Alfons Hörmann an der Spitze des DOSB ablöste. Weikert war bis dahin nicht nur als Präsident des Welt-Tischtennisverbandes tätig gewesen, sondern auch als selbständiger Rechtsanwalt. Durch seine neue Tätigkeit als DOSB-Präsident hatte er nach eigenem Bekunden Honorarausfälle zu verzeichnen.

Schon 2023 gab es einen Antrag – der Aufschrei war so groß, dass er zurückgezogen wurde

Kurz vor der Mitgliederversammlung des DOSB im Dezember 2023 tauchte dann plötzlich der Vorschlag für eine Änderung der Satzung in dieser Frage auf. Ihr Kern: Für Mitglieder des Präsidiums werden „angemessene pauschale Aufwandsentschädigungen“ bezahlt. Viele Vertreter des Sports fühlten sich von dieser Vorlage überrumpelt. Sie gaben Weikert zu verstehen, dass er vor seiner Wahl doch gewusst habe, unter welchen Bedingungen er sich auf das neue Amt eingelassen habe. Zudem herrschte viel Aufregung um die Frage, was denn unter dem Wort „angemessen“ zu verstehen sei: Sehr unterschiedliche Summen flogen durch den sportpolitischen Raum, von bis zu 100 000 Euro als angemessener Entschädigung war die Rede. Und obendrein spielte hinein, dass die finanzielle Lage des DOSB nicht gerade rosig ist; just bei jener Mitgliederversammlung vor zwei Jahren wurde beschlossen, die Beiträge pro Mitgliedschaft von neun Cent auf 14 Cent zu erhöhen.

In Summe war der Ärger im deutschen Sport über den Vorstoß zu groß. Am Tag vor der Mitgliederversammlung zog die DOSB -Spitze den Antrag zurück. Stattdessen wurde eine achtköpfige Arbeitsgruppe mit Vertretern aus Präsidium, Sportfachverbänden und Landessportbünden eingesetzt, die nach diversen internen Sitzungen ein Ergebnis vorlegte. Dabei hat es, so wird es der SZ geschildert, innerhalb dieser Gruppe durchaus unterschiedliche Ansichten über eine angemessene Größenordnung gegeben.

DOSB-Präsident Weikert gab sich mit dem Ergebnis dieser Arbeitsgruppe zufrieden. „Ich sehe es als positiv, dass in die Frage der Aufwandsentschädigung wieder Bewegung kommt. Ich danke der AG für ihre konstruktive Arbeit. Jetzt kann die Mitgliederversammlung als höchstes Gremium des DOSB über das weitere Vorgehen entscheiden“, sagte Weikert auf SZ-Anfrage: „Dass ich grundsätzlich eine Vergütung befürworte, ist bekannt.“

Allerdings steckt in diesem Vorgang durchaus viel sportpolitisches Potenzial. Denn er könnte sich auf die Frage auswirken, wer überhaupt für einen Posten im Präsidium kandidieren möchte. Die neue Aufwandsentschädigung soll erst ab dem Jahr 2027 gelten, also nach der Wahl eines neuen Führungsgremiums im Dezember des kommenden Jahres. Ob Weikert dann noch einmal antritt, gilt als unsicher. Zugleich zeigt die Erfahrung aus anderen (Sport)Verbänden: Wenn eine solche Aufwandsentschädigung erst einmal eingeführt ist, kann es auch recht leicht geschehen, dass sie noch einmal erhöht wird.