Hunderte Strafanzeigen und so gut wie immer Beweise: Trotzdem wird fast niemand wegen Cybermobbings verurteilt. Woran liegt das?
Ein Nacktfoto, aus Rache online gepostet. Ein Fake-Profil mit peinlichen Videos. Jugendliche, die im Gruppenchat über eine Mitschülerin lästern. Für Betroffene ist Cybermobbing eine extreme Belastung, der sie so gut wie nicht entkommen können. Aber: Sie können das Mobbing im Internet zumindest anzeigen. Schon 2016 hat Österreich den Paragrafen 107 c im Strafgesetzbuch eingeführt: „Fortdauernde Belästigung im Wege einer Telekommunikation oder eines Computersystems“. Wer online mobbt, dem droht seither bis zu einem Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe. Drei Jahre Haft sind es, wenn es zum Suizid oder einem Suizidversuch des Opfers kommt. Nur: Häufig bleibt es bei der Drohung.