
Die Geldwäschevorwürfe rund um die ehemalige Mainzer North Channel Bank werden nun doch durch die deutsche Strafjustiz aufgearbeitet. Wie das Landgericht (LG) Koblenz am Mittwoch mitteilte, wird die vierte Große Strafkammer von Ende Januar 2026 an im Strafverfahren gegen sechs Angeklagte, darunter zwei ehemalige Geschäftsführer der Bank, wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche in 27 Fällen verhandeln (Az.: 4 KLs 2050 Js 40313/18).
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 42 bis 69 Jahre alten Angeklagten Geld ohne erforderliche Geldwäscheanzeige über Konten der North Channel Bank verbucht haben, die aus illegalen Cum-ex-Geschäften stammten. Dabei handelte es sich um Aktienkreisgeschäfte zulasten des belgischen und dänischen Fiskus mit einem Schaden von rund 1,72 Milliarden Euro.
Maßgeblicher Initiator der Deals soll der Brite Sanjay Shah sein, der zwischenzeitlich in Dänemark wegen Steuerbetrugs zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig.
Laut früheren Berichten sollen Mainzer Bankiers die Herkunft von 160 Millionen Euro aus illegalen Aktiengeschäften zugunsten amerikanischer Pensionsfonds verschleiert haben. Nach Haftbefehlen nahm das Bundeskriminalamt im Jahr 2020 zwei damalige Geschäftsführer fest. Sie kamen nach Monaten in Untersuchungshaft frei.
Langer Streit um Zulassung
Eine erste Zulassung der Anklage scheiterte im Jahr 2022, nach Auffassung der Koblenzer Strafkammer lag keine rechtswidrige Vortat in Deutschland vor. Doch die Staatsanwaltschaft legte dagegen Beschwerde ein. Im Dezember 2023 bejahte das Oberlandesgericht Koblenz den hinreichenden Tatverdacht und ließ die Anklage zu.
Insbesondere dürfte nach der OLG-Auffassung nicht ausschließlich darauf abgestellt werden, ob tatsächlich der ausländische Fiskus geschädigt wurde. Vielmehr sei im Zuge einer abstrakten Betrachtung darauf abzustellen, ob die Vortat in Deutschland dann strafbar gewesen wäre, wenn sie sich gegen den deutschen Fiskus gerichtet hätte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Finanzaufsicht Bafin wegen der drohenden Überschuldung der North Channel Bank längst ein Moratorium verhängt. Im Januar 2023 musste die Mainzer Bank schließlich Insolvenz anmelden.