Corona: Verklagter Tester Covimedical muss vorerst keine Millionen erstatten

Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen ist vorerst mit ihrem Rückforderungsanspruch in Höhe von mehr als 56 Millionen Euro gescheitert, der sich gegen einen ehemaligen Betreiber von Corona-Testzentren richtet. Die Ärzte-Vertretung hegt Zweifel an der ordnungsgemäßen Arbeit der Covimedical GmbH, die von Dezember 2020 bis Februar 2023 eine Reihe von Testzentren in ganz Hessen betrieb.

Sie verweist auf Auffälligkeiten in der Abrechnungs- und Leistungsdokumentation. Aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs durfte die sogenannte KV aufgrund einzelner festgestellter Dokumentations- und Abrechnungsverstöße nicht die vollständige Vergütung aller Tests pauschal zurückverlangen.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar, wie das Gericht hervorhebt. Wie eine Sprecherin der F.A.Z. sagte, kann die Kassenärztliche Vereinigung aber im Hauptsacheverfahren die vom Gericht aufgeführten Mängel bereinigen.

Eine Rückforderung beschränke sich zum einen in zeitlicher Hinsicht auf den von einer Prüfung erfassten Zeitraum, erläutert das Gericht. Zum zweiten richte sich die Höhe nach den festgestellten, zu Unrecht vergüteten Anteilen der Gesamtleistung. Die KV habe aber schon die Abrechnungen für die Monate März und Mai 2021 nicht vertieft überprüft.

Für die Monate Juli 2021 bis Februar 2023 habe die Antragsgegnerin im Rahmen ihrer Prüfung nur einzelne Dokumentations- und Abrechnungsverstöße festgestellt, die nicht zur vollständigen Rückforderung berechtigten, heißt es weiter. Dass es sich bei der teilweise fehlerhaften Dokumentation und Abrechnung des Betreibers der Testzentren um ein systematisches Vorgehen handeln könnte, sei angesichts der insgesamt abgerechneten mehr als zwei Millionen Tests und der vergleichsweise geringen Rügequote nicht ersichtlich.

Das Verwaltungsgericht Gießen hatte der Kassenärztlichen Vereinigung zunächst zum Teil recht gegeben. Es lehnte aber die Rückforderung von knapp 25 Millionen Euro für März und Mai 2021 ab.