Collien Fernandes: Staatsanwaltschaft auf Mallorca will Fall Ulmen nach Deutschland abgeben – Panorama

Die für die Anzeige von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen zuständige Staatsanwaltschaft auf Mallorca plädiert dafür, den Fall an die deutsche Justiz zu übertragen. Das geht aus einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft vom 22. März hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Damit folgt die Ermittlungsbehörde dem spanischen Anwaltsteam von Ulmen, das in den vergangenen Tagen eine Reihe von Argumenten angeführt hat, um Spanien für nicht zuständig zu erklären und das Verfahren an die deutsche Gerichtsbarkeit zu übertragen.

„Nach eingehender Prüfung gelangt die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis, dass die spanischen Gerichte nicht zuständig sind und die Sache an die deutschen Strafverfolgungsbehörden abzugeben ist“ – so lautet das Fazit der Staatsanwaltschaft auf Mallorca. Demnach hätten die angezeigten Handlungen ihren „Ursprung, Schwerpunkt und wesentlichen Ausführungsort“ in Deutschland.

Nach Angaben der Sprecherin der obersten Justizbehörde von Mallorca ist das Verfahren derzeit in der Schwebe, weil die zuständige Richterin prüfe, ob die Angelegenheit in Spanien oder in Deutschland zu klären sei. Sollte das Gericht Ulmens Anwälten sowie der Staatsanwaltschaft recht geben, würde die Anzeige in Spanien nicht weiter verfolgt werden.

Das „primär zuständige deutsche Verfahren“ sei nicht abgeschlossen

Nach Ansicht des spanischen Verteidigerteams von Christian Ulmen sprechen gewichtige Gründe dafür, das Verfahren an die deutsche Justiz zu übergeben. Als Argument führen die Anwälte unter anderem an, dass Collien Fernandes bereits 2024 in Deutschland Anzeige gegen unbekannt erstattet habe, im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens aber nicht ausreichend mitgewirkt habe. So seien relevante Unterlagen nicht eingereicht worden. In der TV-Sendung „Caren Miosga“ hatte Fernandes gesagt, dass „es anscheinend einen Brief“ gegeben habe, „der mich nicht erreicht hat“.

Dass nun „die gleiche Anzeige“ nach Abbruch der Ermittlungen in Deutschland in Spanien eingereicht worden sei, spreche für sogenanntes „Forum Shopping“, also den nach Ansicht der Anwälte nicht statthaften Versuch, einen möglichst günstigen Gerichtsstand zu wählen.

Dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe den 2024 zum Erliegen gekommenen Fall nun wieder prüfe, wie in den vergangenen Tagen von deutschen Medien berichtet wurde, blockiere zudem die spanische Zuständigkeit, schreiben die Anwälte in insgesamt drei Schriftsätzen, die nach Informationen der Süddeutschen Zeitung an die Ermittlungsbehörden gerichtet wurden. Das „primär zuständige deutsche Verfahren“ sei nicht abgeschlossen.

Dem stimmt die Staatsanwaltschaft von Mallorca zu und spricht von einer „Sperrwirkung“ für die spanische Justiz. Zudem seien die mutmaßlichen Taten nicht in Spanien begangen worden. Gründe für eine „exterritoriale“ Strafverfolgung gebe es nicht, so die Staatsanwaltschaft. Keine der Parteien sei spanischer Staatsangehöriger, spanische Staatsinteressen seien nicht betroffen, und es liege keine Justizverweigerung in Deutschland vor.

Ulmens Anwaltsteam stellt zudem den Wohnsitz von Collien Fernandes auf Mallorca infrage. Die Klägerin wohne nach eigenen Angaben in Deutschland, schreiben sie. Dieser Sichtweise schloss sich die Staatsanwaltschaft an, die Klägerin habe bei ihrer Scheidung im Jahr 2024 einen deutschen Wohnsitz angegeben.

Der Besitz eines Hauses in Bunyola auf Mallorca reiche nicht aus, um einen vorwiegenden Aufenthalt in Spanien nachzuweisen, so die Anwälte. Hierfür solle die Anzeigeerstatterin Steuerunterlagen einreichen, fordern die Anwälte. Sie behaupten, der angebliche Wohnsitz von Fernandes auf Mallorca sei nicht der dauerhafte.

Das europäische Recht unterstütze die Zuständigkeit des Staates, in dem Täter, Opfer, Zeugen und Beweise lokalisiert seien, so die Anwälte.

Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Mann vor allem Identitätsdiebstahl und digitale Gewalt vor: Er soll unter ihrem Namen Fake-Accounts bei sozialen Medien erstellt, Männer angeschrieben und ihnen pornografisches Material zugeschickt haben, darunter Bilder und Videos von Frauen, die Fernandes geähnelt haben sollen. Außerdem soll er Telefonsex mit Männern gehabt und dabei vorgetäuscht haben, Fernandes zu sein. Dies habe Ulmen ihr, Fernandes, im Dezember 2024 selbst gestanden, so erzählte sie es dem Spiegel. Noch am selben Tag, an dem die Vorwürfe öffentlich wurden, kündigte Ulmens Anwalt Christian Schertz in einem Informationsschreiben an, rechtliche Schritte gegen den Spiegel einzuleiten. Es würden darin „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“, schrieb er. Es gilt die Unschuldsvermutung für Ulmen.