Cannabis in Haribo-Colafläschchen entdeckt

Die niederländische Verbraucherschutzbehörde hat vor dem Verzehr einer bestimmten Charge von Haribo-Colafläschchen gewarnt. Es seien „Beutel im Umlauf, die Süßigkeiten enthalten, deren Verzehr zu gesundheitlichen Problemen, beispielsweise Schwindel, führen kann“, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Bisher handle es sich um drei Kilobeutel „Happy Cola F!ZZ“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum Januar 2026 und dem Produktionscode L341-4002307906. Gemeinsam mit dem Hersteller untersuche man die Ursache. „Iss die Süßigkeiten nicht“, warnte die Behörde. Wie niederländische Medien übereinstimmend mit Bezug auf die Behörde berichteten, enthielten die Colafläschchen Spuren von Cannabis. Auch die Polizei ermittle.

Der Fall kam ans Licht, nachdem sich eine erkrankte Familie aus Twente im Südosten der Niederlande bei der Polizei gemeldet hatte. Alle Mitglieder hatten zuvor Colafläschchen gegessen. Untersuchungen der Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherschutz (NVWA) ergaben, dass die Süßigkeiten mit Cannabis kontaminiert waren. Daraufhin erwarb die NVWA an weiteren Standorten in den Niederlanden weitere Beutel und fand in zweien davon ebenfalls Cannabis-Spuren. Ein Sprecher nannte den Fall „sehr außergewöhnlich“. Nach Angaben der Polizei waren die ­gesundheitlichen Auswirkungen auf die Familie „ziemlich erheblich“, insbesondere die jüngeren Familienmitglieder seien schwer erkrankt.

Haribo rief nach eigenen Angaben 8000 Beutel zurück, wollte aber nicht mitteilen, wo diese hergestellt wurden. Das Bonner Unternehmen stellt seine Süßigkeiten an 16 Standorten in zehn Ländern her. In den Niederlanden befindet sich nur eine Vertriebszentrale. Ein Sprecher sagte, dass die Kilobeutel nur in den Niederlanden und Belgien vertrieben würden. Die belgische Lebensmittelbehörde gab an, über den Fall informiert zu sein. „Es gibt keine Hinweise darauf, dass es in Belgien ein Problem geben würde“, sagte eine Sprecherin.

Haribo rief Kunden in beiden Ländern auf, die ­zurückgerufenen Beutel nicht in den Geschäften zurückzugeben, sondern einzuschicken. Alle anderen Produkte „können problemlos verzehrt werden“, so das Unternehmen.