
Die Regelung zu Auslandsreisen im Wehrpflichtgesetz hat heftige Kritik ausgelöst. Die Grünen forderten Aufklärung angesichts der neuen Regel. „Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums“, sagte die sicherheitspolitische Sprecherin Sara Nanni der Welt. „Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja, welche Pflichten zum Melden sie haben.“
Die Linkenpolitikerin Desirée Becker sagte der Zeitung, die aktuelle
Aufregung zeige, wie „handwerklich schlecht“ das Gesetz gemacht sei. BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht forderte „angesichts dieser unsäglichen
Gesetzesregelung“ den Rücktritt von Bundesverteidigungsminister Boris
Pistorius (SPD). „Dass sich Männer Auslandsaufenthalte bei der
Bundeswehr genehmigen lassen müssen, erinnert an DDR- und Mauerzeiten,
mit Demokratie und freiheitlicher Grundordnung hat das nichts zu tun.“
Der
AfD-Verteidigungspolitiker Rüdiger Lucassen sagte, die Bundesregierung
wäre gut beraten, „eine pragmatische Lösung ohne großen
Verwaltungsaufwand und unnötige Zumutungen an junge Männer zu
erarbeiten“. Dafür sprach sich auch der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, aus. Solange der Wehrdienst freiwillig sei,
solle es keinen echten Genehmigungsprozess geben, sagte Erndl der Welt. Denkbar sei
stattdessen eine bloße „Mitteilungspflicht“.
Es drohen keine Sanktionen
Zuvor war bekannt geworden, dass sich Männer unter 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte
durch die seit Jahresbeginn geltende Wehrdienstreform grundsätzlich von
der Bundeswehr genehmigen lassen müssen. Das Verteidigungsministerium hatte das auch bestätigt. „Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen“, teilte ein Ministeriumssprecher mit. Dies gilt laut Gesetz auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.
Allerdings hatte der Sprecher ergänzt: „Wir werden aber durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.“ Die Nachfrage, ob trotzdem ein Antrag beim Karrierecenter nötig wird oder die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, ließ das Ministerium offen. Der Sprecher sagte auch: „Die Regelung galt bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges und hatte keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert.“
