Bundesverfassungsgericht: AfD klagt auf Zuteilung des Otto-Wels-Saals im Reichstag

Die Bundestagsfraktion der AfD klagt vor dem Bundesverfassungsgericht, um den Otto-Wels-Saal für ihre Fraktionssitzungen nutzen zu dürfen. Stephan Brandner, Justiziar der Fraktion, teilte mit, eine entsprechende Klage und ein Antrag auf eine einstweilige Anordnung seien eingereicht worden. 

Die Partei sehe in der unzureichenden Größe des ihr derzeit zugeteilten Sitzungssaals ihre Arbeitsfähigkeit und damit ihre parlamentarischen Rechte massiv eingeschränkt. „Außerdem werden der Gleichheitsgrundsatz sowie die Rechte der Opposition im Parlament offensichtlich missachtet“, teilte die Fraktion mit. 

Die AfD war bei der Bundestagswahl zur zweitgrößten Fraktion im Bundestag angewachsen und hatte den nach dem Sozialdemokraten Otto Wels benannten, zweitgrößten Sitzungssaal im Reichstag für
sich beansprucht, wo bislang die SPD-Fraktion tagte. Der Ältestenrat des Bundestags hatte den Raum am 22. Mai mit Mehrheitsbeschluss dann erneut der SPD zugesprochen und der AfD den früheren Sitzungssaal der FDP zugewiesen.

Otto-Wels-Saal hat auch symbolische Bedeutung für SPD

Die AfD warf dem Ältestenrat daraufhin vor, sich bei der Zuteilungsentscheidung zugunsten der SPD „allein von parteipolitischen Motiven statt vom Gleichbehandlungsgrundsatz“ leiten gelassen zu haben. Mit 151 Bundestagsmitgliedern ist die AfD-Fraktion eigentlich größer als die SPD mit 120 Abgeordneten. Brandner sprach von einer „willkürlichen Benachteiligung“ der Opposition und einem „Missbrauch institutioneller Macht“. 

Die SPD wiederum begründet ihren größeren Raumbedarf damit, dass als Regierungsfraktion bei ihren Sitzungen mehr Vertreterinnen und Vertreter von Ministerien sowie anderen Institutionen anwesend seien. Der Otto-Wels-Saal hat jedoch auch symbolische Bedeutung für die Sozialdemokraten: Der ehemalige Parteivorsitzende Otto Wels war nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933 berühmt geworden, als er die Ablehnung der SPD des sogenannten Ermächtigungsgesetzes mit den Worten begründete: „Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht.

AfD demonstriert Platzverhältnisse in Probesitzung

Bei einer Probesitzung demonstrierte die AfD nach dem Beschluss des Ältestenrats die aus ihrer Sicht zu engen Verhältnisse in dem ihr zugeteilten Saal. Seitdem nutzt sie stattdessen einen Raum im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Bundestags.

Im Ältestenrat sind alle Fraktionen des Bundestags entsprechend ihrer Stärke vertreten. Für die AfD sitzen insgesamt sechs Abgeordnete in dem Rat, unter anderem Brandner und der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD, Bernd Baumann.