
Durch die vorgezogene Bundestagswahl sind die Fristen für die Briefwahl verkürzt. Wann muss der Wahlbrief abgeschickt werden, damit er rechtzeitig ankommt? Ein Überblick
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Die Parteien befinden sich mitten im Wahlkampf, ziehen von Tür zu Tür, um Stimmen zu gewinnen. Doch je näher der Wahltag rückt, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich viele Wähler längst entschieden haben. Der Grund: die Briefwahl. Schon 2021 setzte fast die Hälfte der Wähler ihr Kreuz nicht im Wahllokal, sondern bequem zu Hause.
Wie beantrage ich die Briefwahl?
Die Briefwahl kann nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. In einigen Kommunen ist dies auch online möglich. Die Wahlbenachrichtigungen werden von den Kommunen per Post an alle Personen im Wählerverzeichnis versendet.
Automatisch eingetragen ist, wer spätestens 42 Tage vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in der jeweiligen Kommune gemeldet ist. Wer nicht im Wählerverzeichnis steht, muss bis spätestens 21 Tage vor der Wahl einen Antrag stellen.
Die Stimmzettel werden frühestens ab dem 30. Januar versandt. Somit beginnt die Briefwahl zwischen dem 6. und 10. Februar.
Was muss beim Ausfüllen und Versenden der Briefwahlunterlagen beachtet werden?
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Stimmzettel, einem kleinen Briefumschlag, einer eidesstattlichen Erklärung und einem farbigen großen Briefumschlag.
Der Stimmzettel sollte so ausgefüllt werden, dass die Wahlentscheidung klar erkennbar ist – zum Beispiel ganz klassisch durch ein Kreuz. Symbole wie Smileys oder andere Zeichen sind ungültig. Dahingegen werden ein Punkt oder ein Haken in der Regel als zulässig betrachtet. Anschließend wird der ausgefüllte Stimmzettel in den kleinen Briefumschlag gelegt und dieser verschlossen. Der verschlossene Umschlag kommt zusammen mit der ausgefüllten eidesstattlichen Erklärung in den farbigen großen Umschlag.
Bis wann muss der Brief abgeschickt werden?
Die
Wahlbriefe müssen spätestens am 23. Februar bis 18.00 Uhr bei der
zuständigen Stelle eingehen. Die Deutsche Post garantiert die
rechtzeitige Zustellung, wenn Wahlbriefe bis zum 20. Februar vor der
letzten Leerung eingeworfen werden. Alternativ können die Briefe direkt
bei der zuständigen Stelle abgegeben werden. Alle Wahlbriefe werden kostenlos von der Deutschen Post verschickt.
Wie hat sich der Briefwahlanteil entwickelt?
Seit 1990 ist der Anteil der Briefwähler stetig gestiegen. Besonders die Reform von 2008, die den Nachweis eines triftigen Grundes für die Briefwahl abschaffte, trug dazu bei. 2017 lag der Anteil bei 28,6 Prozent und erreichte 2021 mit 47,3 Prozent seinen Höchststand.
Die Coronapandemie spielte dabei eine zentrale Rolle. „Corona hat den Wunsch verstärkt, nicht ins Wahllokal zu gehen“, erklärt Roland Abold von Infratest dimap. Peter Matuschek von Forsa bezeichnete 2021 jedoch als „Ausnahmesituation“. Bei den letzten Landtagswahlen sank der Briefwahlanteil bereits wieder.
Matuschek und Abold gehen davon aus, dass er bei der Bundestagswahl 2025 wegen der verkürzten Fristen weiter zurückgehen könnte.
Ist ein hoher Briefwahlanteil rechtlich bedenklich?
Das Bundesverfassungsgericht hält die Briefwahl für verfassungsgemäß. Es weist aber darauf hin, dass die Briefwahl die Wahlrechtsgrundsätze von Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit beeinträchtigen kann. Besonders im privaten Umfeld lässt sich nicht ausschließen, dass Wähler unter Druck gesetzt oder beeinflusst werden.
Auch gab es vereinzelt Fälle von Wahlbetrug, wie zur Sächsischen Landtagswahl 2024. Einem 44-Jährigen wird laut Polizei vorgeworfen, 151 Stimmzettel von Briefwählern zugunsten der Partei Freie Sachsen manipuliert zu haben.