Bundestagswahl 2025: So geht es weiter, wenn Olaf Scholz die Vertrauensfrage verliert

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) will im Bundestag die sogenannte Vertrauensfrage stellen – am 16. Dezember sollen die Abgeordneten darüber abstimmen, ob sie ihm weiterhin das Vertrauen aussprechen. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Kanzler erwartungsgemäß das Vertrauen verweigert, kann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier innerhalb von 21 Tagen den Bundestag auflösen. Wie es danach bis zur geplanten Bundestagswahl am 23. Februar 2025 weiter geht, erfahren Sie in dieser Übersicht.

11. Dezember: Scholz beantragt Vertrauensfrage

Der Bundeskanzler will im Bundestag beantragen, ihm das Vertrauen auszusprechen. Die Abgeordneten sollen dann in der Woche darauf über den Antrag abstimmen. Laut Gesetz müssen zwischen Antrag und Abstimmung mindestens 48 Stunden Bedenkzeit liegen – in diesem Fall wäre es also mehr als doppelt so viel Zeit.

14. Dezember: CSU stellt Kandidierendenliste auf

Die CSU will in München ihre Wahlliste für die
vorgezogene Bundestagswahl aufstellen. Parteichef und Ministerpräsident Markus Söder hat bereits angekündigt, dass Landesgruppenchef Alexander Dobrindt auf Listenplatz eins kandidieren soll. 

Bei der CSU spielt die Landesliste allerdings eine kleinere Rolle als bei den anderen Parteien: Die bayerische Unionspartei kann in der Regel alle Sitze im Bundestag, die ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, mit Direktmandaten besetzen – also mit Kandidatinnen und Kandidaten, die ihren Wahlkreis über die Erststimme gewonnen haben.

16. Dezember: Abgeordnete stimmen über Vertrauensfrage ab

Die Abgeordneten im Bundestag entscheiden, ob sie Olaf Scholz als Bundeskanzler weiterhin das Vertrauen aussprechen. Tut das eine Mehrheit der Abgeordneten nicht, wonach nach dem Ausscheiden der FDP aus der Ampelkoalition auszugehen ist, will Scholz den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen. Dieses Recht erlischt, sobald eine Mehrheit der Abgeordneten im Bundestag einen anderen Kanzler wählt. Das ist bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen allerdings nicht zu erwarten.

Eigentlich hatte Scholz für die Vertrauensfrage einen Termin Mitte Januar vorgeschlagen. Nach Kritik zeigte er sich dann aber offen für einen Termin noch vor Weihnachten.

Dass ein Bundeskanzler die Vertrauensfrage stellt, ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher fünfmal vorgekommen, zuletzt zweimal durch Gerhard Schröder (SPD) im November 2001 und im Juli 2005.

17. Dezember: Union verabschiedet Wahlprogramm

Einen Tag nach der Vertrauensfrage will die Union ihr Wahlprogramm beschließen. Die Leitung des Wahlkampfs übernimmt in der Union CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann.

20. Dezember: Sitzung des Bundesrates

Das Verfassungsorgan der 16 Bundesländer tritt kurz vor Weihnachten ein letztes Mal im Jahr 2024 zusammen. In der Sitzung könnten noch einige Gesetze beschlossen werden. Als wahrscheinlich gilt der Beschluss zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts sowie die Verlängerung des Deutschlandtickets. Die Gesetzesvorhaben brauchen jedoch vorher eine Mehrheit im Bundestag.

Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist neun Tage vor dem Neuwahltermin geplant, also am 14. Februar. Sollte der Bundestag bis dahin keine weiteren Gesetze beschließen, könnte die Sitzung entfallen.

Bis Anfang Januar: Bundespräsident löst Bundestag auf

Bittet Scholz den Bundespräsidenten, den Bundestag aufzulösen, hat Steinmeier dafür laut Grundgesetz 21 Tage Zeit, also bis Anfang Januar. Zu dieser Entscheidung stehe er bereit, kündigte Frank-Walter Steinmeier Anfang November an – wies jedoch auf die Voraussetzungen im Grundgesetz hin: Das Land brauche „stabile Mehrheiten und eine handlungsfähige Regierung. Das wird mein Prüfungsmaßstab sein.“

Sollte Steinmeier das Parlament auflösen, muss spätestens nach 60 Tagen ein neues gewählt werden. Insgesamt beträgt die maximale Frist also 81 Tage. Zwischen dem Tag der Vertrauensfrage am 16. Dezember und dem anvisierten Wahltermin am 23. Februar liegen 69 Tage.

Die aktuelle Bundesregierung bleibt so lange geschäftsführend im Amt, bis ein neuer Kanzler gewählt und seine Ministerinnen und Minister ernannt sind.

11. Januar: Parteitag der SPD

Die SPD will auf einem vorgezogenen Parteitag den nominierten Kanzlerkandidaten Olaf Scholz offiziell wählen und ihr Wahlprogramm beschließen.

11. und 12. Januar: Parteitag der AfD

Die AfD will ihren Parteitag Mitte Januar in Riesa durchführen, auf dem unter anderem das Wahlprogramm
beschlossen werden soll. Zudem soll Co-Parteichefin Alice Weidel von den Delegierten
als Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl gewählt werden.

12. Januar: Parteitag des BSW

In Bonn will das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sein Wahlprogramm für die vorgezogene Bundestagswahl beschließen.

Mitte/Ende Januar: Parteitag der Linken

Die Linken planen, ihren Parteitag zwischen Mitte und Ende Januar durchzuführen. Dort soll über das Wahlprogramm abgestimmt werden. Die Partei stellte bereits am 10. November ihr neues Führungsduo Jan van Aken und Heidi Reichinnek vor.

26. Januar: Parteitag der Grünen

Die Grünen wollen auf einem Parteitag ihr Wahlprogramm verabschieden. Der Spitzenkandidat steht mit Robert Habeck bereits fest. Der Grünenparteitag am 17. November hatte mit 96,5 Prozent für den Vizekanzler und Bundeswirtschaftsminister gestimmt.

Anfang Februar: Geplante Parteitage von CDU und CSU

Am 3. Februar plant die CDU einen Parteitag abzuhalten, fünf Tage später, am 8. Februar, die CSU. Dabei wird voraussichtlich das sogenannte 100-Tage-Programm der Union vorgestellt, mit der die kurzfristigen Ziele der Partei nach der Wahl deutlich gemacht werden sollen.

9. Februar: Parteitag der FDP

Die FDP will einen Sonderparteitag durchführen. Dabei sollen der ehemalige Bundesfinanzminister Christian Lindner zum Spitzenkandidaten gewählt und das Wahlprogramm verabschiedet werden.

11. Februar: Generaldebatte im Bundestag

Die vor Bundestagswahlen zur Tradition gewordene Generaldebatte mit einem Schlagabtausch der Kanzlerkandidatinnen und -kandidaten wird diesmal voraussichtlich am 11. Februar stattfinden. Auf diesen Termin und die restlichen Sitzungen des Bundestages verständigten sich die Fraktionen von SPD, Union, Grünen und FDP, wie in Parlamentskreisen bestätigt wurde.

17. bis 21. Februar: Letzte Sitzungswoche im Bundestag

Vor
der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar finden noch fünf
Sitzungswochen im Bundestag statt, in denen Gesetzentwürfe in erster
Lesung beraten oder auch abschließend verabschiedet werden könnten. Die
ersten beiden finden in den Wochen vom 2. bis 6. Dezember und von 16.
bis 20. Dezember statt. Die drei Sitzungswochen zu Beginn des neuen
Jahres sind von 27. bis 31. Januar, von 10. bis 14. Februar sowie von 17.
bis 21. Februar angesetzt.

23. Februar: Vorgezogene Bundestagswahl

An diesem Sonntag soll die vorgezogene Bundestagswahl stattfinden. Der Termin kam auf Initiative von SPD und Union zustande. Bundespräsident Steinmeier stimmte dem Terminvorschlag zu. 

Nach dem 23. Februar: Regierungsbildung

Die stärkste Partei sucht nach der Bundestagswahl nach einem oder mehreren Koalitionspartnern, um mit einer Mehrheit im Bundestag beschlussfähig zu sein. In Sondierungsgesprächen wird dann ein Regierungsprogramm erarbeitet, das später in Koalitionsgesprächen zu einem Koalitionsvertrag ausgearbeitet wird.

Bis zum 25. März: Konstituierende Sitzung des Bundestages

Gemäß Artikel 39 des Grundgesetzes muss der neu gewählte Bundestag
spätestens 30 Tage nach der Wahl zur konstituierenden Sitzung
zusammentreten – also spätestens am 25. März.

In dieser Sitzung wählen die Abgeordneten den Bundestagspräsidenten oder die Bundestagspräsidentin samt Stellvertreterinnen, außerdem Schriftführer. Die Mitglieder des Bundestages beschließen die Geschäftsordnung.  

Frühestens im April: Vereidigung der neuen Bundesregierung

Nach der Einigung auf eine Regierungskoalition wird der Bundeskanzler im Bundestag gewählt. Außerdem wird die neue Bundesregierung vereidigt. Der vom Bundestag gewählte Bundestagspräsident nimmt den Ministerinnen und Ministern der neuen Bundesregierung im Plenarsaal des Bundestages nach Artikel 64 Absatz 2 des Grundgesetzes den Amtseid ab.

Der Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

Mit Material der Nachrichtenagentur dpa