
Wenige Tage vor dem Ablauf der Frist sind beim Bundestag rund 800 Einsprüche
gegen die Gültigkeit der Wahl vom 23. Februar eingegangen. Das sind
deutlich weniger als nach der Bundestagswahl 2021, aber mehr
als nach 2017. In dem Jahr hatte es 275 Wahleinsprüche gegeben. Die
Zahl schnellte 2021 dann auf 2.198 in die Höhe – davon bezogen sich
allerdings allein 1.713 auf das Wahlchaos im Land Berlin.
Rund 430, also mehr als die Hälfte aller aktuellen Einsprüche,
betreffen nach Angaben der Bundestagsverwaltung die Möglichkeiten, sich als im Ausland lebender Deutscher an der Wahl zu beteiligen. Wegen der
verkürzten Briefwahlfristen hatte es darüber schon vor der Wahl viel Diskussion gegeben. Damals wurde befürchtet, dass die
Stimmzettel vieler im Ausland lebender Deutscher nicht rechtzeitig bei
den Wahlämtern eingehen würden.
Laut
Wahlprüfungsgesetz kann jeder Wahlberechtigte, jede Gruppe von
Wahlberechtigten und auch jeder Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter
und der Präsident des Bundestages einen Einspruch einlegen. Dieser muss
innerhalb von zwei Monaten nach der Bundestagswahl schriftlich und mit
Begründung erfolgen. Über die Einsprüche berät der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages.
Die
Entscheidung trifft dann das Parlament. Gegen diese Entscheidung kann
wiederum Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden. Die Frist für das Einreichen von Einsprüchen gegen die jüngste Wahl läuft am kommenden Mittwoch ab.
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