Bundestagsabgeordneter: Ermittlungen gegen CDU-Politiker Tilman Kuban

Die Immunität des CDU-Bundestagsabgeordneten Tilman Kuban ist vor dem Hintergrund laufender Ermittlungen gegen ihn aufgehoben worden. Das meldet die Nachrichtenagentur dpa. Kuban selbst wollte sich auf dpa-Anfrage unter Verweis auf seine Privatsphäre nicht äußern. Es gilt die Unschuldsvermutung. Zuvor hatte die Bild-Zeitung berichtet. 

In einer Mail an die Unionsfraktion, die unter anderem der ZEIT vorliegt, schrieb der frühere Chef der Jungen Union, seine Frau und er hätten sich vor einigen Monaten getrennt. „In diesem Zusammenhang werden mir Dinge vorgeworfen, die ich vehement bestreite.“ 

Kuban lässt Vorsitz von Fraktions-Arbeitsgruppe vorerst ruhen

Am 9. Oktober hat der zuständige Bundestagsausschuss nach Angaben der CDU/CSU-Fraktion von den Vorwürfen gegen Kuban erfahren. Einen Tag später sei mit Kuban vereinbart worden, dass er seinen Vorsitz der Fraktions-Arbeitsgruppe Angelegenheiten der
Europäischen Union bis zur Klärung
der Vorwürfe ruhen lasse. „Die Fraktionsspitze nimmt die Vorwürfe ernst, ohne eine rechtliche oder tatsächliche Bewertung vornehmen zu können. Diese kann nur durch die ermittelnde Behörde erfolgen, es gilt die Unschuldsvermutung“, sagte ein Fraktionssprecher. 

Die Immunität der Bundestagsabgeordneten erschwert die Strafverfolgung und soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments sicherstellen. Für strafrechtliche Ermittlungen gegen Abgeordnete gilt eine generelle Genehmigung. Die Bundestagspräsidentin muss aber informiert werden.

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