Bundesrat: Bundesrat beschließt Wehrdienst, Rentenpaket und Haushalt für 2026

Der Haushalt für 2026 und mehrere Gesetze sind heute durch den Bundesrat gegangen. Die Beschlüsse in der Übersicht:

Haushalt

Der Bundesrat hat dem
Bundeshaushalt für das kommende Jahr zugestimmt. Die Länderkammer
billigte damit geplante Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro.
Dabei ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 98 Milliarden Euro
vorgesehen, wovon ein großer Teil von der Schuldenbremse ausgenommen
ist.

Von den Ausgaben entfällt der allergrößte Teil
2026 auf die Rente drauf, nämlich rund 128 Milliarden Euro. Den größten
Zuwachs erfährt das Verteidigungsressort, dessen Budget um ein Drittel
Prozent auf 82,65 Milliarden Euro ansteigt.

Die geplanten Investitionen belaufen sich auf
über 128 Milliarden Euro. Die Gelder sollen vor allem in die Bereiche
Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung sowie in die innere und
äußere Sicherheit fließen.

Wehrdienst

Der Bundesrat hat
den neuen Wehrdienst beschlossen. Ab Januar 2026 erhalten alle
18-Jährigen ab dem Jahrgang 2008 ein Informationsschreiben der
Bundeswehr. Männer sind dann verpflichtet, einen Fragebogen auszufüllen,
der unter anderem ihr Interesse an einem Dienst bei der Bundeswehr
abfragt. Für Frauen ist das Ausfüllen des Fragebogens freiwillig.

Auch die Musterung wird für 18-jährige Männer
wieder Pflicht. Der neue Wehrdienst dauert zwischen sechs und elf
Monaten oder länger. Die Bundesregierung will die Attraktivität unter
anderem mit einer monatlichen Vergütung von 2.600 Euro brutto und einem
Zuschuss für den Führerschein steigern. Ziel ist es, den Personalbedarf
der Bundeswehr möglichst passgenau zu decken. Sollten sich nicht genug
Freiwillige melden, kann der Bundestag eine sogenannte
Bedarfswehrpflicht beschließen, die in einem separaten Gesetz geregelt
werden müsste.

Dem Gesetz zufolge soll die Bundeswehr 2026
zwischen 186.000 und 190.000 aktive Soldatinnen und Soldaten haben. Bis
2035 soll diese Zahl auf 255.000 bis 270.000 steigen. Aktuell hat die
Bundeswehr rund 183.000 aktive Soldatinnen und Soldaten.

Asylrecht

Die Bundesregierung kann künftig im Alleingang
festlegen, welche Herkunftsstaaten beim größten Teil der Asylverfahren
als sicher gelten. Der Bundesrat billigte ein Gesetz, wonach die
Festlegung per Rechtsverordnung
erfolgen soll, für die eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat dann
nicht mehr nötig ist. Die Regelung gilt für Asylverfahren, für die im
Wesentlichen das Europarecht Grundlage ist.

Relevant ist das für Asylverfahren, bei denen
Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention oder der subsidiäre Schutz
beantragt wird. Das betrifft die überwiegende Mehrzahl der Asylanträge
in Deutschland. Asyl nach dem Grundgesetz, wofür die Regelung nicht
gilt, wird nur in seltenen Fällen gewährt. An der notwendigen Zustimmung
des Bundesrats war die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten in der Vergangenheit mehrmals gescheitert.

Gilt
der Herkunftsstaat eines Asylbewerbers als sicher, wird von vornherein
angenommen, dass der Antrag unbegründet ist. Damit ist ein schnelleres
Asylverfahren möglich.

Teil des Gesetzes ist
zudem die Abschaffung des erst vor anderthalb Jahren eingeführten
verbindlichen Rechtsbeistands bei Abschiebungen. Bei der Anordnung einer
Abschiebehaft wird den Betroffenen damit künftig nicht mehr von Amts
wegen ein Anwalt zur Seite gestellt. Die Abschaffung begründet das
Gesetz von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit dem Ziel,
die Zahl der Rückführungen zu steigern.

Rentenpaket

Der Bundesrat hat dem Rentenpaket der Regierung zugestimmt. Die Länderkammer
votierte dabei unter anderem für die Verlängerung der sogenannten
Haltelinie für das Rentenniveau sowie für die Ausweitung der
Mütterrente. Zuvor hatten die Reformen nach längerem Streit bereits den
Bundestag passiert.

Mit den Beschlüssen soll das Rentenniveau bis
zum Jahr 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens
festgeschrieben werden. Die Abkopplung der Renten von den Löhnen soll
bis dahin verhindert werden. Zudem wird die Mütterrente ausgeweitet: Bei
der Rentenberechnung soll Müttern und Vätern auch die
Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang von
drei Jahren anerkannt werden.

Vor allem die geplante Stabilisierung des
Rentenniveaus hatte für Streit in der Union gesorgt. Mehrere junge
Abgeordneten bemängelten hohe Folgekosten und drohten mit einer Blockade
im Bundestag, am Ende erhielt das Paket dort aber eine Mehrheit. Die
Gesetze können nun ausgefertigt und verkündet werden und zum
Jahreswechsel in Kraft treten.

Als weiterer Teil des Pakets wird eine neue
Aktivrente eingeführt, mit der die Bundesregierung Anreize zum längeren
Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus schaffen will. Die
Länderkammer gab außerdem grünes Licht für das zweite
Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die betriebliche Altersvorsorge
weiter fördern soll.

Steuerentlastungen

Der Bundesrat hat zudem einem Paket mit einer
ganzen Reihe von Steuerentlastungen zugestimmt. Kernpunkt des nun beschlossenen Steueränderungsgesetzes ist
die dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in
Restaurants auf sieben Prozent. Zudem gilt die
Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ​künftig ab dem
ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer. Für ‍Geringverdiener
wird die sogenannte Mobilitätsprämie unbefristet verlängert. Das Gesetz sieht ⁠auch höhere
Vergünstigungen für Gewerkschaftsbeiträge, Parteispenden ​und
Pauschalen für das Ehrenamt vor. 

Für Teile der ⁠Wirtschaft wird die Stromsteuer dauerhaft auf
das europäische Mindestmaß von 0,05 ‌Cent pro Kilowattstunde
gesenkt. Davon sollen ​rund 600.000 Unternehmen profitieren. Der
Bund rechnet dadurch 2026 mit Steuermindereinnahmen von rund ⁠1,3
Milliarden Euro und ab 2027 etwa 2,8 Milliarden Euro jährlich.

Im Laufe des Tages sollten auch
Steuersenkungen für Bauern beim ⁠Agrardiesel den Bundesrat
passieren. Ab
dem 1. Januar 2026 erhalten ⁠land- und forstwirtschaftliche
Betriebe damit wieder die ursprüngliche Rückvergütung von 21,48
Cent pro Liter Diesel. Insgesamt wird die Branche dadurch ⁠um
rund 430 Millionen Euro entlastet.

Der Bundestag ‍hatte das Gesetz bereits vor
gut ​zwei Wochen beschlossen. Die Neuregelungen mit jährlichen Entlastungen von knapp fünf
Milliarden Euro zu sollen ‌zum 1.
Januar 2026 in Kraft treten. Die Länder hatten wegen ausfallender
Steuereinnahmen Widerstand angekündigt, stimmten am nun aber
abschließend zu. 

Klima

Elektroautos werden länger von der Kfz-Steuer befreit. Der Bundesrat
gab grünes Licht für eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals
zugelassen werden, bleiben durch die Gesetzesänderung bis zu zehn Jahre
lang von der Steuer befreit – allerdings maximal bis zum 31. Dezember
2035. 

Ohne den
Beschluss von Bundesrat und zuvor Bundestag wäre die Steuerbefreiung für
neu zugelassene E-Autos zum Ende dieses Jahres ausgelaufen. Die
Verlängerung soll einen Anreiz geben, auf E-Fahrzeuge umzusteigen. Dem Bund entstehen in
den kommenden Jahren Steuermindereinnahmen von bis zu mehreren hundert
Millionen Euro. 

Drogen

Lachgas, das zusehends als Partydroge kursiert, ist künftig für Kinder und Jugendliche in Deutschland verboten. Der Bundesrat
billigte ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz von
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), das Erwerb und Besitz für
Minderjährige untersagt. Generell verboten werden der Online-Handel und
der Kauf an Automaten. Hintergrund ist, dass der Konsum von Lachgas laut Warken gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden ist – etwa mit Bewusstlosigkeit bis hin zu
bleibenden Schäden des Nervensystems. Häufig atmen Konsumenten Lachgas,
also Distickstoffmonoxid (N2O), als euphorisierenden Stoff über
Luftballons ein.

Auch die Verfügbarkeit von Chemikalien wie Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) wird künftig
beschränkt. Sie sind als
K.-o.-Tropfen bekannt, die unauffällig in Getränke gegeben werden können, um Menschen gegen ihren Willen zu sedieren. Häufig werden sie im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt und Vergewaltigungen verwendet.

Gelten dürften die neuen Vorgaben wohl ab April 2026.

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