Bundespolizeigesetz: Bundespolizei soll weitere Befugnisse erhalten

Das Bundeskabinett berät am Vormittag über eine Änderung des Bundespolizeigesetzes, die der Bundespolizei mehr erlauben soll als zuvor. Auch die aktuelle Frage der Drohnenabwehr spielt demnach eine Rolle, wie die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf den Gesetzentwurf berichtet. Allerdings sei der entsprechende Abschnitt nur eine von zahlreichen vorgesehenen Erweiterungen. Bei den vorgesehenen Anpassungen geht es demnach unter anderem um die Erhebung von Standortdaten bei Telefonen, anlasslose Kontrollen an Bahnhöfen und die Übermittlung von Fluggastdaten. 

Über den künftigen Umgang mit Drohnen heißt es in dem Gesetzentwurf demnach, dass die Bundespolizei „geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen“ können soll. Zudem soll die Behörde laut der Begründung zu dem Gesetzentwurf selbst Drohnen etwa bei Demos einsetzen dürfen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits angekündigt, dass bei der Bundespolizei eine eigene Drohnenabwehreinheit aufgestellt werden soll.

Vorgesehen ist dem Bericht zufolge außerdem, dass die Bundespolizei künftig Telefone abhören sowie Standort- und andere Nutzerdaten erheben darf, etwa um die Einreise von Extremisten zu verhindern oder Schleuserrouten aufzudecken. Airlines sollen Fluggastdaten von Flügen außerhalb des Schengenraums nach Deutschland automatisch an die Bundespolizei übermitteln. Sie muss diese Daten künftig nicht mehr anfordern.

Bundespolizei soll anlasslose Kontrollen etwa an Bahnhöfen durchführen dürfen

Der Bundespolizei soll darüber hinaus die Durchführung von „stichprobenartigen und anlasslosen Kontrollen“ in Waffen- und Messerverbotszonen an Bahnhöfen oder in Zügen erlaubt werden. „Anders lassen sich die Führensverbote für Waffen und Messer nicht effektiv durchsetzen“, heißt es dazu.

Mit dem Gesetzentwurf soll die Bundespolizei zudem mehr Befugnisse bekommen, wenn sie vollziehbar Ausreisepflichtige aufgreift, sodass diese nicht wieder entlassen werden und untertauchen können. Wenn die Gefahr besteht, dass Menschen gegen ein Ausreiseverbot verstoßen, soll die Polizei die betreffenden Personen zudem in Gewahrsam nehmen dürfen. Das könnte zum Beispiel bei Extremisten, die sich Kämpfen in Kriegsgebieten anschließen wollen, eine Rolle spielen.

Neben dem Platzverweis, der nur kurzzeitig und örtlich eingeschränkt ausgesprochen werden kann, sieht der Gesetzentwurf laut dpa eine neue Kategorie namens Aufenthaltsverbot vor. Dieses soll die Bundespolizei für maximal drei Monate für Personen aussprechen können. Bewerberinnen und Bewerber für den Dienst in der Bundespolizei sollen künftig zudem vor ihrer Einstellung auf ihre Zuverlässigkeit, insbesondere ihre Verfassungstreue, überprüft werden. 

Neben dem Polizeigesetz wird bei der Kabinettssitzung auch über den Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für die Krankenhausreform sowie laut einem Medienbericht eine Verordnung von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zur Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen beraten. Ein weiteres Thema sind geplante strengere Regeln für den Bezug von Cannabis zu medizinischen Zwecken.