
Die Delegierten des SPD-Bundesparteitags haben einen Antrag zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD einstimmig angenommen. Der Antrag sieht vor, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zunächst
Materialien dafür sammelt. Liegen genügend Belege für die vermutete Verfassungsfeindlichkeit der AfD vor, sollen sie dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden. Die Parteispitze zeigte sich sicher, dass dies gelinge. Dann bestehe
eine Pflicht für ein Verbotsverfahren.
Die SPD werde sich deshalb
„auf allen Ebenen für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht“ einsetzen,
heißt es in dem Beschluss. Klar sei aber auch, dass ein Verbot „in keiner
Weise die politische Auseinandersetzung mit ihrem Gedankengut“ ersetzen
könne. Die Arbeitsgruppe soll daher ein Konzept entwickeln, um der
Politik der AfD inhaltlich und praktisch entgegenzuwirken. Ziel der SPD sei es,
AfD-Wählerinnen und -Wähler dauerhaft
zurückzugewinnen.
Klingbeil spricht von „historischer Aufgabe“
Den Vorschlag hatte der SPD-Parteivorstand
eingebracht. SPD-Chef Lars Klingbeil erklärte bei dem Parteitag in Berlin seine Unterstützung für die Forderung: Es sei „unsere historische Aufgabe“, die AfD „wieder aus den Parlamenten herauszukriegen“. „Wir haben
aus geschichtlicher Erfahrung eine Verfassung, die die Instrumente
vorsieht“, sagte er. Diese müsse man nutzen.
Ein Verfahren vor dem Verfassungsgericht kann die Bundesregierung, der Bundestag oder der Bundesrat auf den Weg bringen. Es muss
nachgewiesen werden, dass eine Partei mit Einfluss aggressiv und kämpferisch gegen die demokratische Grundordnung vorgeht. Das
Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz zur AfD allein gilt dafür noch
nicht als ausreichender Beweis.
Im Mai hatte der Verfassungsschutz die AfD von
einem Verdachtsfall zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft.
Bis die Klage der AfD dagegen abgeschlossen ist, ist die Benennung der Partei
als gesichert rechtsextremistisch und die damit einhergehende Beobachtung durch
den Verfassungsschutz jedoch ausgesetzt.
Union lehnt AfD-Verbotsverfahren ab
In der schwarz-roten
Koalition gibt es allerdings keine Einigkeit über ein
AfD-Verbotsverfahren. Die Union, einschließlich Bundeskanzler Friedrich
Merz (CDU), lehnt einen solchen Schritt ab, da dies die AfD stärken
könne. Sie wollen die AfD politisch
bekämpfen. Zudem sei der Ausgang des Verfahrens vor
dem Verfassungsgericht ungewiss.
Der Antragsbeschluss war die letzte wichtige Entscheidung
des SPD-Parteitags.
Am Freitag hatten die Delegierten zunächst eine neue Parteispitze gewählt.
Parteichef Lars Klingbeil erhielt dabei mit 65 Prozent ohne Gegenkandidaten ein
historisch schlechtes Ergebnis, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kam bei ihrer Wahl zur Vorsitzenden neben Klingbeil hingegen auf 95 Prozent.
Am Samstag beschlossen die Delegierten einen Antrag, der Israel zur Einhaltung des Völkerrechts im
Gazastreifen und im Iran auffordert. Zugleich heißt es dort, „aus
Deutschland gelieferte Rüstungsgüter dürfen nicht für völkerrechtswidrige
Militäraktionen eingesetzt werden. An diesem Grundsatz halten wir fest.“ Eine generelle Aussetzung der Waffenlieferungen an Israel wird in dem Antrag
jedoch nicht gefordert.