
Laut Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) soll die Bundespolizei „möglichst schnell“ mit Tasern ausgestattet werden. In der Regierungsbefragung im Deutschen Bundestag sagte Dobrindt, er sei „ein überzeugter Anhänger“ des Tasers. Einen genauen Zeitplan zur Einführung gebe es aber noch nicht. Er stimme sich darüber noch mit der SPD ab. Die Sozialdemokraten hatten sich in dieser Frage zuletzt zögerlich gezeigt.
Dobrindt sagte, er habe ein größtmögliches Interesse, dass die Bundespolizei die beste Ausstattung bekomme. Wichtig sei aber zudem, dass die Polizei die „maximale Rückendeckung“ vonseiten der Politik habe.
Der Taser ähnelt einer Pistole, ist aber in der Regel nicht
tödlich. Er gibt Polizeibeamten die Möglichkeit, mit Messern bewaffnete Menschen auf Distanz zu halten
und außer Gefecht zu setzen. Der Taser verschießt zwei
nadelförmige Projektile, die über Drähte mit der Waffe verbunden
sind. Darüber wird ein Elektroschock übertragen, der den
Angreifer zumindest kurzfristig außer Gefecht setzt.
Vor Kurzem hatte das Portal netzpolitik.org erstmals über konkrete Zahlen beim Taser-Einsatz in Deutschland berichtet und die Daten der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei/Cilip aufgegriffen. Demnach gab es 2023 rund 1.170 Taser-Einsätze – doppelt so viele wie noch 2021. Bisher ist der Taser in Deutschland nicht flächendeckend im Einsatz.
Innenminister will Bundespolizeigesetz modernisieren
In der Befragung betonte Dobrindt, er wolle auch das Bundespolizeigesetz reformieren. Der letzte Stand sei von 1994. Es müssten dringend digitale Möglichkeiten eingebaut werden, wie künstliche Intelligenz oder moderne Mittel der Telekommunikationsüberwachung.
Auch die Speicherung der IP-Adresse sei dringend notwendig und müsse umgesetzt werden, weil sie oft die einzige Möglichkeit darstelle, im digitalen Raum Delikte zu verfolgen. Dazu befinde er sich in Abstimmung mit dem Justizministerium.
Dobrindt: „Wir wollen keine dauerhaften Grenzkontrollen“
Angesprochen auf die Belastung der Bundespolizei durch die verstärkten Grenzkontrollen gab Dobrindt zu, dass die Regierung den Polizeibeamten etwas „zumuten“ würde. Die Bundespolizei sei aber in der Lage, das durchzuhalten, auch über einen längeren Zeitraum. Dabei bezog sich der Innenminister auf eine Aussage des Bundespolizeipräsidenten. Insgesamt wolle man aber keine dauerhaften Grenzkontrollen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte
kürzlich erklärt, die verschärften Kontrollen seien nur noch einige
Wochen durchzuhalten.
Dobrindt hatte
am 7. Mai Zurückweisungen Asylsuchender an den deutschen Grenzen
ausdrücklich erlaubt. Inzwischen werden von der Bundespolizei auch
Menschen zurückgewiesen, die ein Schutzgesuch äußern, was
Vorgängerregierungen bislang mit Verweis auf das europäische Recht immer
abgelehnt hatten.
Opposition fordert Auskunft über rechtliche Basis
Grüne und Linke verlangten von Dobrindt Klarheit über die rechtliche Grundlage der Grenzkontrollen. Der Innenminister berief
sich wiederholt auf das deutsche Asylrecht „in Verbindung
mit“ dem Paragrafen 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union. Dieser sieht Abweichungen vom EU-Recht vor, wenn das „für
die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der
inneren Sicherheit“ erforderlich ist.
Zugleich sagte Dobrindt im Bundestag: „Eine nationale Notlage gibt es nicht.“ Die Opposition sieht darin einen Widerspruch.