Bundeshaushalt: Bundesrat stimmt Haushalt und Sondervermögen zu

Der Bundesrat hat dem Etat des Bundes für das laufende Jahr zugestimmt. Damit haben die Ministerien bis zum Jahresende Planungssicherheit; bisher hatten sie lediglich mit einer vorläufigen Haushaltsführung gearbeitet. 

Der Haushalt
sieht Ausgaben von rund 502,5 Milliarden Euro und neue Schulden von fast
82 Milliarden Euro im Kernhaushalt vor. Auch das Gesetz für ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz passierte die Länderkammer. Aus dem Sondervermögen sollen 100 Milliarden Euro
an die Länder gehen. Eine Unterschrift von Bundespräsident Frank-Walter
Steinmeier fehlt noch, erst dann gilt das Haushaltsgesetz.

Der Etat greift nur wenige Monate. Seit dieser Woche geht es im Bundestag bereits um die Beratungen für
den Haushalt 2026.

Woidke pocht auf schnelle Umsetzung der geplanten Projekte

Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD)
sagte zu dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen, die Gelder
würden dringend für die Modernisierung von Brücken, Straßen und Häfen
benötigt. Er forderte schnellere Planungs- und
Genehmigungsverfahren. Denn bei den Menschen gebe es nun „eine große
Erwartungshaltung“. Woidke warnte, wenn das Geld nicht schnell fließe,
könne dies Auswirkungen auf die Wahlen in Bund und Ländern in den
kommenden Jahren haben.

Passieren ließ der Bundesrat auch das Haushaltsbegleitgesetz
zur Umsetzung der Lockerung der Schuldenbremse im Verteidigungs- und
Sicherheitsbereich. Damit werden insbesondere Ausgaben für Verteidigung
und Bevölkerungsschutz von den Schuldenregeln ausgenommen, wenn sie ein
Prozent der Wirtschaftsleistung überschreiten.

Weitere Entscheidungen zu Rauchverbot im Auto und „begleitetem Trinken“

Der Bundesrat stimmte darüber hinaus mehreren Anträgen zu, die neue Regeln ermöglichen sollen. So soll Rauchen im Auto verboten werden,
wenn Kinder und Schwangere mitfahren. Die Länderkammer unterstützte mehrheitlich einen Antrag Nordrhein-Westfalens und
Niedersachsens zur Änderung des Bundesnichtraucherschutzgesetzes. Im
Falle eines Verstoßes soll ein Bußgeld von 500 bis 3.000 Euro drohen. Es
ist bereits der dritte Anlauf des Bundesrates für ein solches Verbot. Der Bundestag hatte sich vor den Neuwahlen im Februar aber nicht mehr
damit befasst. Deshalb musste der Gesetzentwurf nun erneut eingebracht
werden.

Außerdem machte sich der Bundesrat für ein Ende des
„begleiteten“ Alkohol-Trinkens für Jugendliche ab 14 Jahren stark. Die
Länderkammer forderte die Bundesregierung auf,
eine bestehende gesetzliche Ausnahme zu streichen. Jugendliche dürfen
regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In
Begleitung einer „sorgeberechtigten Person“ ist es aber schon ab 14
Jahren erlaubt, auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit.

Die bisherige Ausnahmeregelung stehe „im klaren Widerspruch zum Ziel
eines konsequenten Jugendschutzes“, hieß es zur Begründung. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat bereits Zustimmung signalisiert.