Bürokratieabbau: Kindergeld soll künftig automatisch ausgezahlt werden

Das Kindergeld soll in Zukunft automatisch ausgezahlt
werden, ohne dass es beantragt werden muss. Einen entsprechenden Gesetzentwurf
hat Finanzminister Lars Klingbeil vorgelegt. Eltern könnten so nach der Geburt „voll
und ganz für ihr Baby da sein, statt sich mit unnötigem Papierkram
herumzuschlagen“, sagte der SPD-Chef.

Voraussichtlich im März 2027 sollen in einem ersten Schritt Eltern profitieren, die bereits mindestens ein älteres Kind haben. Das Geld für
das Neugeborene soll dann automatisch an die Person gehen, der auch
bisher Kindergeld in der Familie ausgezahlt wurde. Ab November 2027 soll das Verfahren
ohne einen entsprechenden Antrag dann auch für Eltern funktionieren, die ihr
erstes Kind bekommen. Das Ministerium rechnet damit, dass etwa 300.000 jährliche
Erstanträge dadurch nicht mehr gestellt werden müssen. 

Voraussetzung ist unter anderem, dass der Staat die
Kontoverbindung der Eltern bereits kennt. Diese kann man etwa beim Steuerportal
Elster melden. Das Kindergeld beträgt unabhängig vom Einkommen der Eltern
aktuell 259 Euro pro Monat und Kind.

So viel Kindergeld wie noch nie

Die Familienkasse zahlte im vergangenen Jahr so viel Kindergeld aus wie noch nie. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA)
wurden 55,32 Milliarden Euro für 17,57 Millionen Kinder in Deutschland
ausgezahlt. Das sind demnach rund 800 Millionen Euro mehr als 2024. 

Weitere 3,28 Milliarden
Euro erhielten Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen als
Kinderzuschlag für 1,45 Millionen Kinder. Das sind im Vergleich zum Jahr
2024 etwa 300 Millionen Euro mehr. Nach Angaben der Bundesagentur
summierten sich die Leistungen zusammen auf rund 58,6 Milliarden Euro.

Grund für die
Rekordauszahlung ist das gestiegene Kindergeld. Zum Jahresanfang 2025
erhielten Familien monatlich vier Euro mehr pro Kind. Auch der Höchstbetrag beim
Kinderzuschlag stieg ‌im vorigen Jahr auf ​297 Euro pro Kind. Der
Zuschlag richtet sich, anders als das Kindergeld, nach der Höhe des
Einkommens.