
Im Juni 2025 hat in fast jedem dritten sanktionierten Bürgergeldhaushalt mindestens ein minderjähriges Kind gelebt. Von rund 2,8 Millionen Bedarfsgemeinschaften wurden in diesem Monat 35.512 Haushalte sanktioniert, wie die taz unter Berufung auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit berichtete.
In 11.115 dieser Haushalte lebte demnach mindestens ein minderjähriges Kind, womit mindestens ebenso viele Kinder von den Sanktionen gegen ihre Eltern betroffen waren. Die tatsächliche Zahl dürfte höher liegen, da die Statistik nur erfasst, ob mindestens ein Kind im Haushalt lebte, nicht aber, wie viele.
Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet im Sozialrecht alle Personen, die gemeinsam in einem Haushalt leben und finanziell füreinander einstehen müssen.
Schwarz-Rot plant härtere Sanktionen
Erst vergangene Woche hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) einen Gesetzentwurf zur Reform des Bürgergelds vorgelegt. Vorgesehen sind schnellere und härtere Sanktionen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen, die bis zur Streichung der Kosten der Unterkunft reichen. Regierungskreise rechnen dabei mit „keinen nennenswerten Einsparungen“, wie aus einem Faktenpapier hervorgeht, das der ZEIT vorliegt.
Der Paritätische Gesamtverband appellierte am Dienstag gemeinsam mit Mieter-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie der Gewerkschaft ver.di in einem offenen Brief (PDF) an die demokratischen Fraktionen des Bundestags, die Pläne zu stoppen. Das Bündnis warnte davor, „dass die geplanten Verschärfungen bei den Kosten der Unterkunft zu einer Zunahme von Wohnungs- und Obdachlosigkeit führen werden.“ Damit werde ein „elementares Gut menschlicher Existenz“ zum Druckmittel gegenüber einkommensarmen Menschen und ihren Familien.
