

Brigitte Macron hat angekündigt, nicht in den Gerichtssaal zu kommen. Dabei geht es seit Montagnachmittag im Pariser Strafgericht nur um die französische Präsidentengattin. Acht Männer und zwei Frauen zwischen 41 und 60 Jahren sind angeklagt, die 72 Jahre alte First Lady im Internet gemobbt zu haben. In Frankreich wird das sogenannte Cybermobbing mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren und Geldbußen bis zu 30.000 Euro geahndet. Sind die Opfer minderjährig, kann die Strafe auf bis zu drei Jahre Haft erhöht werden.
Brigitte Macron hat früher als Lehrerin gearbeitet und setzt sich öffentlich dafür ein, dass an den Schulen Opfer von Hänseleien und Anfeindungen in den sozialen Netzwerken mehr Hilfe erhalten. Mit diesem Engagement gegen Internetmobbing begründete sie auch, dass sie selbst im Sommer 2024 Anzeige gegen unbekannt erstattete, um sich gegen böswillige Gerüchte im Netz zur Wehr zu setzen. „Es sind abscheuliche Themen, die immer wieder auftauchen. Meine Familiengeschichte wird umgeschrieben, es gibt Drohungen und unhaltbare Äußerungen“, sagte sie der Zeitung „Le Parisien“.
Es gebe unterschiedliche Versionen, aber im Zentrum stehe die Behauptung, sie sei eigentlich ein Mann. Der Altersunterschied von 24 Jahren zu ihrem Ehemann werde zudem als Vorwand genommen, ihr Pädophilie zu unterstellen. Die Angeklagten, darunter ein Galerist, ein Lehrer, ein Informatiker, ein Arbeitsloser und ein gewählter Vertreter eines Dorfes in Burgund, haben die Vorwürfe zurückgewiesen. „Wir haben einen homosexuellen Premierminister und eine transsexuelle First Lady, ich sehe kein Problem darin“, schrieb einer der Verdächtigen im Juni 2024 auf der Plattform X. Der Angeklagte argumentiert, dass er nur die ihm zur Verfügung stehenden Informationen weiterverbreitet habe.
Sie habe „eine Identität usurpiert“
Der Werbetexter Aurélien Poirson-Atlan, der ebenfalls vor Gericht steht, weist Brigitte Macron die Schuld an den Gerüchten zu. „Hätte sie nur ein Foto von sich verbreitet, auf dem sie schwanger ist, wäre das Gerücht gestorben“, sagte Poirson-Atlan. Unter dem Pseudonym Zoé Sagan hatte er die These verbreitet, Brigitte habe die Identität ihres Bruders Jean-Michel Trogneux angenommen .„Ich behaupte, dass Brigitte Macron nicht Brigitte Macron ist. Sie hat eine Identität usurpiert“, sagte der Angeklagte.
Unter den Angeklagten ist auch eine Influencerin, die unter dem Pseudonym Amandine Roy publiziert. Sie stand bereits zweimal wegen Diffamierung von Brigitte Macron vor Gericht. In erster Instanz wurde sie verurteilt, doch im Juli sprach ein Berufungsgericht sie frei. Die Diffamierungsabsicht sei nicht nachzuweisen, urteilten die Richter. Nun muss der Kassationshof entscheiden.
Auch Klage gegen amerikanische Influencerin
Die Anwältin Roys erwartet, dass ihre Mandantin auch vom Vorwurf des Cybermobbings freigesprochen wird. Das Pressegesetz erlaube es, auch abwegige Thesen zu verbreiten. Vor Gericht steht auch die freie Journalistin Natacha Rey (ebenfalls ein Pseudonym), die über ihren Youtube-Kanal die Transgendergeschichte verbreitete. Das größte Echo fand die Saga „Becoming Brigitte“ in Amerika.
Die Präsident Donald Trump nahestehende Influencerin Candace Owens machte daraus eine lukrative Story. Auch gegen Owens gehen die Macrons gerichtlich vor. Zuvor war Präsident Macron mit dem Versuch gescheitert, über Präsident Trump Owens zu bitten, die Angriffe zu unterlassen. Owens witterte hinter dem Anruf Trumps den Versuch, die Geschichte unter den Teppich zu kehren. Die siebenfache Großmutter Brigitte leidet nach eigenen Worten unter dem Gerede: „Ich kann keinen Auslandsbesuch unternehmen, ohne dass ich auf das Gerücht angesprochen werde. Es gibt nicht eine Präsidentengattin, die nicht auf dem Laufenden wäre.“
Die Zeitung „Le Monde“ schrieb von einem „Albtraum ohne Ende“ für die Präsidentengattin. Denn in Amerika muss sie sich einem biologischen Test zur Geschlechtserkennung unterziehen, um die Erfolgschancen ihrer Klage zu erhöhen. Auch soll sie erwägen, Fotos aus ihrer Kindheit und von ihren drei Schwangerschaften zu veröffentlichen. Der Strafprozess in Paris ist auf zwei Tage angesetzt. Wann das Urteil verkündet wird, war noch nicht bekannt.
