Briefwahl zur Bundestagswahl: Bundeswahlleitung mahnt knappe Fristen für Auslandsdeutsche an

Die Bundeswahlleitung empfiehlt Auslandsdeutschen, die bei der Bundestagswahl im Februar ihre Stimme abgeben möchten, sich frühzeitig ins Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Der Antrag könne bereits jetzt bei der zuständigen Gemeindebehörde gestellt werden, teilte die Pressestelle der Bundeswahlleiterin in Wiesbaden mit.

Aufgrund der voraussichtlich kürzeren Fristen zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar dürfte der Zeitraum für die Briefwahl relativ kurz sein. Vor allem deutsche Staatsbürger, die nicht in Deutschland gemeldet sind, sollten ihre Wahlunterlagen daher frühzeitig beantragen und abschicken, rät die Bundeswahlleiterin. Für Auslandsdeutsche ist in der Regel die Gemeinde zuständig, in der die letzte deutsche Meldeadresse lag.  

Im Ausland lebende, volljährige Deutsche sind grundsätzlich dann wahlberechtigt, wenn sie ab dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate lang ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht mehr als 25 Jahre zurückliegt. Menschen, die aus anderen Gründen „persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen
Verhältnissen in Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind“, dürfen sich ebenfalls zur Wahl registrieren. Das gilt etwa für Staatsangehörige, die an einer deutschen Auslandsvertretung oder als Journalistinnen einer deutschen Tageszeitung beschäftigt sind.

Knapp 130.000 Anträge bei letzter Bundestagswahl

Da Auslandsdeutsche in der Regel keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, werden sie nicht automatisch über das Melderegister ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Stattdessen muss bei der zuständigen Gemeindebehörde ein Antrag gestellt werden, damit die Briefwahlunterlagen an die Heimatadresse im Ausland versendet werden. Auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin sollen bald zudem Informationen über etwaige Möglichkeiten zur Mitbenutzung des amtlichen Kurierwegs veröffentlicht werden.

Da es für Auslandsdeutsche keine gesetzliche Meldepflicht in der Bundesrepublik gibt, kann die Bundeswahlleitung keine genaue Angabe zur Anzahl der Wahlberechtigten im Ausland machen. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 hatten 128.929 Anträge von Auslandsdeutschen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis vorgelegen. Ob diese auch tatsächlich alle ihre Stimme abgegeben hatten, ist nicht erfasst. Die meisten Auslandsdeutschen leben in anderen EU-Ländern (46,3 Prozent) und den übrigen Staaten Europas (39 Prozent).