Bischof Georg Bätzing mahnt in Fulda nicht nur Isreal

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing aus Limburg, hat in Fulda richtige Worte gefunden. Dies gilt in vielerlei Hinsicht, mit Blick auf die AfD, auch mit Blick auf Gläubige in rechtskonservativen Kreisen, die nach einer Art katholischem Gottesstaat streben. Aber besonders sind die Passagen zu nennen, die sich auf Israel beziehen.

Wer in der Stadt unterwegs ist, Veranstaltungen besucht, dort mit den Gästen diskutiert, braucht nicht lange, um zu erfahren, wie sehr dieses Thema bewegt, für Kontroversen sorgt. Bätzing hat gezeigt, dass es möglich ist, das Vorgehen der israelischen Regierung im Gazastreifen als menschenverachtend zu kritisieren, zugleich jedoch die im Ursprung dafür Verantwortlichen klar zu benennen. Denn es sind die Terroristen der Hamas und ihre Taten am 7. Oktober.

Lösung für das palästinensische Volk<span style=“display:none“> </span>

Die Vorgehensweise der israelischen Regierung wiederum ist eine Folge davon, die man ebenfalls kritisieren kann. So ist es möglich, an der Seite Israels zu stehen, eine (Zweistaaten-)Lösung für das palästinensische Volk zu fordern – und darauf zu pochen, dass jüdische Menschen in Deutschland deshalb keinen Antisemitismus erleiden dürfen. Jüdinnen und Juden aber erleiden Attacken in ihrem Alltag, und das ist nicht zu dulden. Am Ende geht es immer um dasselbe: Von interessierter Seite soll die Gesellschaft gespalten werden. Die Kirchen sind gefordert, dem Einhalt zu gebieten, das ist aber auch jeder Einzelne in seinem persönlichen Erleben.

So fügt sich das von Bätzing Gesagte zusammen: Wenn Wähler und Gläubige liberale Demokratien für gescheitert halten und durch eine andere Staatsform ersetzen wollen, wenn sie also in Deutschland gegen Gewaltenteilung, Presse- und Meinungsfreiheit, die parlamentarische Demokratie und in letzter Konsequenz gegen das Grundgesetz kämpfen, dann ist dem Einhalt zu gebieten. Das kann Mut erfordern. Aber die Verteidigung der Demokratie war noch nie etwas für Feiglinge. Und Meinungsfreiheit gilt dabei in alle Richtungen. Viel ist in der Hinsicht, ebenfalls vom Grundgesetz, gedeckt. Insofern gilt es, der Herausforderung mit dem Bewusstsein zu begegnen, dass man vor dem verbalen Schlagabtausch oder gar Verbot präzise überlegt, ob und welche Grenzen jeweils überschritten werden. Am konkreten Beispiel: bei Antisemitismus immer, bei Kritik am Vorgehen der israelischen Regierung im Gazastreifen nicht.