
Inwieweit hat der im Jahr 2000 verstorbene Verleger Rolf Kauka mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) zusammengearbeitet? Nahm der Geheimdienst vielleicht sogar Einfluss auf Comichefte wie „Fix und Foxi“?
Mehr als 1000 Seiten bleiben verschlossen
Diese und andere Fragen beschäftigen die Öffentlichkeit seit Jahren. Vorreiter bei den Recherchen ist der „Bild“-Journalist Hans-Wilhelm Saure. Er klagte jahrelang gegen den BND. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht seinem Informationsinteresse einen Riegel vorgeschoben (BVerwG 10 A 1.24). Außer einem kleinen Teil von Unterlagen, den Saure hatte einsehen dürfen, bleiben die Akten verschlossen. Es geht um mehr als 1000 Seiten.
Anders als Saure konnten die Leipziger Richter die gesperrten Unterlagen einsehen. In einem sogenannten In-Camera-Verfahren überprüften sie, ob Geheimhaltungsgründe vorliegen und bejahten dies. Aus dem Gericht hieß es, dass die Unterlagen zahlreiche Informationen enthielten, die auch gegenwärtig noch Aufschluss über die nachrichtendienstliche Arbeitsweise gäben. Hinzu trete eine Fülle personenbezogener Daten, die Einblick in die private Lebensgestaltung involvierten Personen gäben. Indes: Kaukas Nähe zum BND und der Vorläuferorganisation, der „Operation Gehlen“, liegt viele Jahrzehnte zurück. Von den damals aktiven Personen wird niemand mehr leben.
„Urteil gegen die Pressefreiheit“
Der „Bild“ vertretende Rechtsanwalt Christoph Partsch sagte der F.A.Z.: „Das ist ein Urteil gegen die Pressefreiheit und die Forschungsfreiheit. Weite Teile der Geschichte des BND bleiben nach diesem Richterspruch vor der Öffentlichkeit verborgen. Sämtliche Befürchtungen der Experten bei der Änderung des Bundesarchivgesetzes im Jahr 2017 zugunsten der Nachrichtendienste haben sich bestätigt. Eine nachträgliche Kontrolle der Geheimdienste nach mehr als 30 Jahren ist faktisch nicht mehr möglich. Besonders ärgerlich ist, dass das heutige Urteil wesentlich auf dem Beschluss des geheim entscheidenden In-Camera-Senats beruht, der nicht überprüft werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat es bei dem noch laufenden presserechtlichen Verfahren in der Hand, dafür zu sorgen, dass Pressefreiheit und Forschungsfreiheit betreffend den BND gewahrt werden.“
Immer wieder wies auch der Verband der Archivare darauf hin, dass man in Archiven schon bisher in der Lage war, mit hochbrisanten Unterlagen adäquat umzugehen. Die wenigen öffentlich einsehbaren Unterlagen zu Kaukas BND-Verbindungen wurden in dem Buch „Fürst der Füchse“ von Bodo Hechelhammer (Langen Müller, 2022) hervorragend ausgewertet. Hechelhammer erzählte Kaukas Lebensweg privat als Historiker nach, er ist aber auch Mitarbeiter des BND. In der F.A.Z. wurde daher vermutet, dass Hechelhammer auch das Verschlossene kennt („Umso aufmerksamer liest man seine Darstellung“). Vieles über Kauka bleibt in der Biographie im Dunklen. Also genau dort, wo es der BND weiterhin belassen möchte. Anno 2022 hieß es in der F.A.Z., „diese erste Biographie des Comic-Verlegers sollte nicht die letzte bleiben“. Ohne Unterlagen aus dem BND wird es kaum weitere Biographien geben. Denn ein Unternehmensarchiv gab es bei Kauka nicht.