Biathlon Olympia 2026: Passler darf ach Berufung starteen

Rebacca Passler

Stand: 13.02.2026 13:36 Uhr

Die italienische Biathletin Rebecca Passler hat sich über Umwege ihr Olympia-Startrecht erkämpft – zumindest mit Blick auf vergleichbare Doping-Fälle kommt dies durchaus überraschend.

Von Hajo Seppelt und Jörg Mebus

Nein, sie könne zu der Entscheidung noch nichts sagen, erklärte Kristy Coventry. Der Präsidentin des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) fehlten auf dem Podium der internationalen Pressekonferenz in Mailand am Freitagmorgen (13.02.2026) noch die Fakten zur Wende im Fall der Biathletin Rebecca Passler.

NADO Italia: Berufungsgericht kippt die Suspendierung

Die wegen eines Dopingverstoßes suspendierte Italienerin darf nun doch bei den Olympischen Spielen in Mailand und Cortina starten – auf Grundlage eines Urteils des nationalen Berufungsgerichts der italienischen Anti-Doping-Agentur NADO Italia.

CAS erklärt sich für nicht zuständig in Passler-Fall

Erst am Mittwoch hatte sich die Ad-hoc-Kammer des Internationalen Sportgerichtshofs CAS in Mailand in der Causa für nicht zuständig erklärt. Ein IOC-Sprecher teilte kurz nach Coventrys Pressekonferenz am Freitag auf ARD-Anfrage mit, dass es die Entscheidung des italienischen Berufungsgerichts umsetzen werde, weil der Fall „in der Hoheit von NADO Italia liegt“.

„Die Athletin trifft keine Schuld“

Das Gericht folgte offenbar der Argumentation der Biathletin in dem Eilverfahren. Demnach habe Passler das bei ihr gefundene verbotene Mittel Letrozol, das eigentlich ein Brustkrebsmedikament ist, unbeabsichtigt zu sich genommen. Die 24-Jährige war am 2. Februar vorläufig gesperrt worden, nachdem sie bei einer Dopingkontrolle außerhalb des Wettkampfs positiv getestet worden war.

Letrozol als Auslöser: Verteidigung spricht von Kontamination

In der Folge hatten ihre Verteidiger argumentiert, dass es sich bei dem Befund „um einen Fall von Kontamination handelt, für den die Athletin keine Schuld trifft“. Dem Vernehmen nach haben die Anwälte argumentiert, dass das Mittel für die an Brustkrebs erkrankte Mutter vorgesehen war, aber Spuren des Medikaments im Haushalt zurückblieben, die Passler dann versehentlich aufgenommen habe. Details über genaue Umstände der angeblichen Kontamination nannte der italienische Wintersport-Dachverband FISI in der Mitteilung am Freitag nicht.

BIU verzichtet vorerst auf CAS-Einspruch, WADA prüft

Die innerhalb des Biathlon-Weltverbandes für Doping-Verstöße zuständige Biathlon Integrity Unit (BIU) sagte der ARD-Dopingredaktion, dass man auf einen Einspruch vor dem CAS vorläufig verzichten werde. „Wir tun das auf Grundlage der Fakten, die uns in diesem Fall bislang vorliegen, werden ihn aber weiter genau verfolgen und unsere Entscheidung gegebenenfalls noch ändern“, sagte BIU-Chef Greg McKenna. Sowohl die BIU, als auch die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA können beim CAS noch Einspruch einlegen.

Start in der Frauenstaffel möglich

Damit steht einem Start von Passler in der Frauenstaffel am kommenden Mittwoch zwar nichts mehr im Wege. Ob sie tatsächlich antreten wird, ist bisher noch nicht bestätigt. Am Montag wird sie zunächst zu ihrem Team zurückkehren.

„Es waren sehr schwierige Tage, ich habe aber immer an meine Unschuld geglaubt. Danke an alle, die mich unterstützt haben. Jetzt kann ich mich endlich zu 100 Prozent auf Biathlon konzentrieren“, wurde die Biathletin in einer Mitteilung zitiert.

Sperren in vergleichbaren Fällen

Passler ist damit die erste prominente Athletin, die nach einer Suspendierung infolge einer positiven Probe auf das verbotene Brustkrebsmedikament Letrozol straffrei ausgeht. Bislang war es in Dopingverfahren, in denen Spitzensportlerinnen wegen Kontamination mit Letrozol auf unschuldig plädierten, trotzdem zu Sperren gekommen.

Die italienische Tennisspielerin Sara Errani erhielt 2017 zunächst eine zweimonatige Sperre, die im CAS-Verfahren sogar auf zehn Monate erhöht wurde. Die belgische Radfahrerin Shari Bossuyt wurde im Januar 2024 für zwei Jahre gesperrt.