BGH verschiebt Urteil auf Mai 2026

Im Revisionsverfahren zum sogenannten Sammelklagen-Inkasso im Zusammenhang mit dem Lkw-Kartell hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Verkündungstermin verlegt. Statt wie ursprünglich geplant am 24. Februar 2026 soll die Entscheidung nun am 12. Mai 2026 fallen.

Damit verzögert sich die gerichtliche Klärung von rund 70.000 geltend gemachten Schadensersatzansprüchen erneut. Diese wurden vom Rechtsdienstleister Financialright Claims im Wege einer gebündelten Klage eingefordert.

In der mündlichen Verhandlung am 16. Dezember 2025 setzte sich der BGH ausführlich mit rechtlichen Kernfragen auseinander. Im Mittelpunkt standen insbesondere die Zulässigkeit des Sammelklagen-Inkassos sowie die Auslegung des Rechtsdienstleistungsgesetzes.

Beobachter des Verfahrens halten den Ausgang derzeit für offen.

Nach Einschätzung von Verfahrensbeobachtern kommen unterschiedliche Entscheidungsvarianten in Betracht. Möglich wäre etwa eine Vorlage an den Europäischer Gerichtshof (EuGH). Ebenso denkbar ist eine Aufspaltung der gebündelten Forderungen in zahlreiche Einzelverfahren.

Alternativ könnte der BGH das Urteil des OLG München bestätigen, was eine erneute Verhandlung vor dem LG München zur Folge hätte.

In allen Szenarien ist damit zu rechnen, dass eine rechtskräftige Entscheidung erst in einigen Jahren vorliegt.