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Digitale Frachtenbörsen, eng getaktete Lieferketten und hoher Kostendruck erhöhen die Anfälligkeit der Transportwirtschaft für Betrug. Fachleute aus Logistikpraxis, Beratung und Versicherung haben aktuell analysiert, wie sogenannte Phantomfrachtführer agieren – und welche Folgen das für Unternehmen und Versicherer hat.
Nach aktuellen Auswertungen von Transportversicherern wurden allein in den ersten sieben Monaten des Jahres 2025 bereits 88 Fälle von Phantomfrachtführern registriert. Damit wurde das Niveau des gesamten Vorjahres schon zur Jahresmitte erreicht. Gleichzeitig stieg die durchschnittliche Schadenshöhe pro Fall von rund 130.000 Euro auf knapp 200.000 Euro.
In Summe belief sich der finanzielle Schaden aus dieser Betrugsform zwischen Januar und Juli 2025 auf rund 18 Millionen Euro. Rechnerisch verschwindet damit in Deutschland alle drei Tage eine komplette Lkw-Ladung.
Phantomfrachtführer sind Teil eines noch größeren Problems: Nach Schätzungen werden hierzulande jährlich rund 26.000 Lkw-Ladungen gestohlen – statistisch etwa alle 20 Minuten. Die direkten Warenverluste summieren sich auf rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr, hinzu kommen Folgekosten in Höhe von etwa 900 Millionen Euro.
Klaus Baier, Sachverständiger bei der Unternehmensberatung Desa, erläuterte typische Vorgehensweisen der Täter. In rund drei Viertel der bekannten Fälle handelt es sich demnach um Identitätsdiebstahl. Kriminelle geben sich als reale Transportunternehmen aus, nutzen leicht veränderte E-Mail-Domains oder legen gefälschte Versicherungsnachweise vor.
Zunehmend beobachten Experten jedoch auch komplexere Strukturen: Dazu zählen eigens gegründete Scheinfirmen oder die Übernahme wirtschaftlich angeschlagener Speditionen, die anschließend als Tarnung für Betrugsdelikte dienen. Die Täter agieren dabei arbeitsteilig, professionell organisiert und häufig grenzüberschreitend.
Wie Unternehmen im operativen Alltag gegensteuern können, schilderte Stephan Wnuck vom Logistikdienstleister Dachser. Aus seiner Sicht ist Prävention vor allem eine Frage verbindlicher Abläufe.
Hochwertige und diebstahlgefährdete Transporte sollten nur an bekannte, geprüfte und langfristige Partner vergeben werden. Die Nutzung von Frachtenbörsen sollte die Ausnahme bleiben. Zudem empfiehlt sich ein telefonischer Abgleich unmittelbar vor der Verladung sowie eine gezielte Schulung von Disponenten und Verladepersonal.
Entscheidend sei außerdem, alle Beteiligten entlang der Lieferkette einzubeziehen – vom Verlader über den Spediteur bis zum Empfänger. Klare Zuständigkeiten und ein konsequenter Informationsabgleich senken das Risiko erheblich.
Michael Karschau, Justitiar und Leiter Recht bei der Allianz Esa GmbH, wies darauf hin, dass Fälle mit Phantomfrachtführern auch versicherungsrechtlich kritisch sind. Im Schadenfall wird regelmäßig geprüft, ob der Auftrag direkt an einen Betrüger vergeben wurde, welche Sorgfaltspflichten bei der Auswahl von Subunternehmern galten und ob vertragliche Obliegenheiten eingehalten wurden.
Aus Sicht der Versicherer sind dokumentierte Prüfprozesse, nachvollziehbare Entscheidungswege und klare Checklisten zentrale Voraussetzungen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Prävention müsse daher immer auch unter rechtlichen Gesichtspunkten mitgedacht werden.
Die Diskussion machte deutlich, dass Phantomfrachtführer gezielt Schwachstellen moderner, digitaler Logistikprozesse ausnutzen. Gleichzeitig stehen Verlader und Logistikunternehmen unter erheblichem Zeit- und Kostendruck.
Als wirksamste Gegenmaßnahmen gelten eine sorgfältige Auswahl von Frachtführern, konsequente Identitätsprüfungen und klar definierte interne Prozesse. Sie reduzieren nicht nur das Betrugsrisiko, sondern sind auch entscheidend für die versicherungsrechtliche Bewertung im Schadenfall.
