Bestechung: Staatsanwaltschaft fordert Bewährungsstrafe für Ex-CDU-Abgeordneten

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer gefordert. Zudem soll Fischer demnach 80.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen und für
drei Jahre sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht verlieren. Dies hätte auch Auswirkungen auf seine Altersversorgung. Das Oberlandesgericht München wird das Urteil voraussichtlich am Donnerstag verkünden. 

Fischer wird vorgeworfen, Bestechungsgeld in Höhe von 26.300 Euro aus Aserbaidschan angenommen zu haben. Die Summe soll nach Forderung der Staatsanwaltschaft ebenfalls eingezogen werden. Fischer soll das Geld über einen Zeitraum von mehreren Jahren in bar erhalten haben. Ein Teil der Zahlungen wurde demnach geleistet, als dies noch nicht strafbar war. Ein weiterer Teil der Zahlungen gilt inzwischen als verjährt. 

Im Gegenzug für die Zahlungen soll Fischer in seiner Rolle als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Pace), in der er von 2010 bis 2018 aktiv war, pro-aserbaidschanische Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Oberstaatsanwalt Martin Weigl bezeichnete die Indizien gegen Fischer als „mehr als ausreichend“ und verwies unter anderem auf interne Dokumente der aserbaidschanischen Seite, in denen Fischer als Zahlungsempfänger geführt worden sei. 

Verteidigung kritisiert Ermittlungen als einseitig

Die Verteidiger wiesen die Vorwürfe zurück und forderten einen Freispruch. Fischer sei nicht käuflich gewesen, sagte Rechtsanwalt Heiko Hofstätter. Die Strafforderung der Anklage nannte er „völlig unverhältnismäßig“. Er warf der Generalstaatsanwaltschaft falsche Narrative und einseitige Ermittlungen vor. Bei vielen vorgetragenen Indizien handele es sich nur um „vermeintliche Indizien“. Hofstätter bezeichnete insbesondere zentrale Zeugenaussagen als gelogen. 

Fischer selbst plädierte darauf, unschuldig zu sein. Er habe keine finanziellen oder sonstigen Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme „verkauft“, sagte Fischer. Er sei nicht bestechlich gewesen, er habe nicht im Sinne Aserbaidschans gearbeitet und auch nie eine entsprechende Unrechtsvereinbarung getroffen. Fischer wurde im Dezember festgenommen, nachdem er wiederholt nicht vor Gericht erschienen war.

Aserbaidschan soll über mehrere Jahre versucht haben, über Bestechungsgelder auf Entscheidungen in der Pace Einfluss zu nehmen. In einem ersten Prozess hatte das Oberlandesgericht den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Lintner legte Revision beim Bundesgerichtshof ein.