
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hatte einen großen Auftrag – und ihre Auftraggeber aus der Politik erzeugten den Eindruck, etwas Großes und Bedeutsames würde herauskommen. Noch bevor die Kommission ihre Arbeit aufgenommen hatte, sprachen Regierungsvertreter vom „Herbst der Sozialreformen“. Und noch bevor der Bericht offiziell übergeben wurde, ist aus dem Arbeitsministerium vom „radikalen Umbau des Sozialstaats“ die Rede, der angeblich größten Umwälzung seit der Agenda 2010.
Doch so konkret ist das 50-seitige Papier an vielen Stellen gar nicht. Viele der insgesamt 26 Vorschläge wirken eher wie ein Modernisierungsplan, der viele längst bekannte Reformvorschläge aufgreift, aber vergleichsweise wenig Konkretes festlegt. Das Ergebnis der Kommission ist deshalb nicht bedeutungslos – aber es ist eben auch nicht der große Wurf, der angekündigt wurde.
Im Zentrum der Empfehlungen steht ein großer Leitgedanke: Das System der steuerfinanzierten Sozialleistungen soll einfacher, digitaler und übersichtlicher werden, es sollen aber keine Leistungen ausgeweitet werden. Wer also erwartet hatte, künftig würden mehr Menschen Leistungen in Anspruch nehmen – immerhin ist der Anteil der Bedürftigen, die aus Angst, Scham oder Unwissenheit zum Beispiel die Grundrente, den Kinderzuschlag oder das Wohngeld nicht beantragen, sehr hoch –, wird im Bericht nicht fündig.
Viele der Vorschläge kreisen um die Frage, wie Grundsicherung, Wohngeld, Kinderzuschlag und Sozialhilfe stärker harmonisiert oder sogar zusammengeführt werden können. Diese Idee ist nicht neu; Fachleute diskutieren sie seit über einem Jahrzehnt, weil die parallelen Systeme heute zu komplex sind, zu wenig aufeinander abgestimmt und für Verwaltung wie Bürger hohe Reibungsverluste erzeugen. Die Kommission empfiehlt den Aufbau eines neuen, einheitlichen Sozialleistungssystems. Wie dieses neue System genau aussehen soll, bleibt allerdings weitgehend offen. Weder gibt es klare Definitionen, wie die Leistung dann heißen, noch wie sie in konkreten Regelsätzen ausgestaltet sein sollen.
Ein System für alle, in das manche vielleicht nicht reinwollen
Dass die Leistungen heute getrennt sind, hat einen Grund: Oft sind die Menschen, die sie beziehen, eben sehr unterschiedliche Gruppen. Langzeitarbeitslose etwa, die im Grunde nicht oder nur kaum erwerbsfähig sind. Oder Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen, die Kinderzuschlag erhalten. Daneben gibt es viele Menschen, die zwischen den verwaltungstechnischen Rechtskreisen hin- und herwandern.
Es gibt etwa Familien, in denen ein Partner wegen stark schwankenden Einkommens immer wieder aufstockende Sozialleistungen erhält, während der andere Partner aufgrund einer Krankheit kaum arbeiten kann und deshalb Grundsicherung bekommt. Solche komplexen Fälle ließen sich in einem gemeinsamen System besser bearbeiten. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass sich die Leistungen verschlechtern, nachdem sie zusammengeführt wurden – das möchte die Kommission vermeiden. Hinzu kommt: Die Grundsicherung wird derzeit reformiert. Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält mehrere Verschärfungen. Wer nur geringe Unterstützung bei der Miete braucht, gerät künftig schnell in eine umfassende Bedürftigkeitsprüfung. Das könnte viele davon abhalten, Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag überhaupt zu beantragen.
„Die vorgeschlagene Abschaffung von Wohngeld und Kinderzuschlag in der bisherigen Form stürzt Millionen Berechtigter in Sorge und Ungewissheit“, kritisiert etwa der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtverbands, Joachim Rock.
Konkreter wird der Bericht bei organisatorischen Fragen. Heute sind Jobcenter für erwerbsfähige Menschen zuständig und kommunale Sozialämter für nicht erwerbsfähige. Diese Aufteilung sorgt oft für Probleme, das erkennen selbst die zuständigen Behörden. Daher empfiehlt der Bericht, die Zuständigkeiten möglichst schnell zu vereinheitlichen. Diese Regeln zu ändern, wäre ein großer Schritt im föderalen System, denn dafür wäre eine Grundgesetzänderung notwendig. Ob das in zwei Jahren machbar ist, wie die Kommission vorschlägt, ist
wegen der nötigen Zustimmungen von Ländern und Bundestag unsicher. „Es wird sicher noch viele Diskussionen geben“, sagte Arbeitsministerin Bärbel Bas bei der Vorstellung des Berichts. Dennoch lobte sie das Ergebnis der Kommission.
Zu den wenigen Punkten, die sich schnell umsetzen ließen, gehört die automatische Auszahlung des Kindergelds nach der Geburt. Der Bericht nennt das ein Beispiel für Bürgerfreundlichkeit. Technisch ist das gut machbar und Eltern müssten keinen Antrag mehr stellen, das entlastet sie und die Verwaltung. Aber radikal ist das Ganze nicht. Schon heute bekommen alle Eltern das Kindergeld, wenn sie es beantragen, und Gutverdienende sogar den Kinderfreibetrag automatisch über die Steuererklärung.
