Die Krise des angeschlagenen Agrarkonzerns Baywa bringt jetzt auch dessen Wirtschaftsprüfer PwC in Bedrängnis. Wie das Fachmagazin Finance berichtet, hat die staatliche Abschlussprüferaufsichtsstelle (Apas) im Zusammenhang mit dem Prüfungsmandat ein berufsrechtliches Verfahren gegen PwC eingeleitet. Ein Sprecher von PwC bestätigte der SZ, dass die Apas das Unternehmen kürzlich über berufsaufsichtsrechtliche Ermittlungen wegen der Prüfungen der Jahresabschlüsse eines „Handelsunternehmens“ informiert habe. Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wollte PwC dazu keine weiteren Stellungnahmen abgeben. Die Apas war dazu kurzfristig nicht erreichbar. Laut Finance erklärte die Apas, dass sich die Untersuchung noch in einem frühen Stadium befinde und ein Abschluss des Verfahrens derzeit nicht absehbar sei.
Der Fall ist äußerst unangenehm für PwC, eines der weltweit führenden Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das zur Gruppe der sogenannten „Big Four“ gehört. Sollte die Apas zu dem Ergebnis kommen, dass Pflichtverletzungen vorliegen, drohen PwC Sanktionen – von einer Rüge oder Geldstrafe bis hin zu einem zeitweiligen Tätigkeitsverbot oder sogar einem Ausschluss aus dem Berufsstand. Die Apas überwacht die Qualität und Unabhängigkeit von Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse, wie etwa börsennotierten Firmen, großen Banken oder Versicherungen. Eingreifen kann die Behörde, wenn sie Unregelmäßigkeiten in der Rechnungslegung eines Unternehmens vermutet. Bekannt wurde die Apas durch ihre Rolle im Fall Wirecard, bei dem sie selbst in die Kritik geriet, weil sie erst tätig wurde, als es bereits zu spät war.
Bafin sieht „konkrete Anhaltspunkte“ für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften
Die aktuelle Prüfung dürfte von der Finanzaufsicht Bafin angestoßen worden sein. Diese hatte vergangene Woche bekannt gegeben, dass „konkrete Anhaltspunkte“ für Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften bei der Baywa vorlägen. Die Bafin kritisiert insbesondere die Darstellung der Finanzanlage sowie die Angaben zum Risikomanagement als „möglicherweise fehlerhaft“. Zudem bezweifelt sie, dass der Vorstand das Liquiditätsrisiko und die Zinsänderungsrisiken angemessen beschrieben hat. In der Folge ordnete die Bafin eine Sonderprüfung des Konzernabschlusses 2023 sowie des zugehörigen Lageberichts an.
Welche Konsequenzen sich daraus ergeben, ist bislang unklar. Möglich ist, dass die Bafin die Baywa lediglich auffordert, die beanstandeten Punkte öffentlich zu korrigieren – ein weiterer Reputationsschaden, der jedoch meist ohne Bußgeld bleibt. Sollte die Bafin allerdings Hinweise auf strafrechtlich relevante Sachverhalte, wie Bilanzmanipulation, entdecken, wäre sie verpflichtet, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.
PwC prüft die Jahresabschlüsse der Baywa seit 2021. Im März 2024 erteilte das Unternehmen ein uneingeschränktes Testat für den Geschäftsbericht 2023, obwohl sich die finanzielle Schieflage bereits abzeichnete. Kurz darauf geriet die Baywa in Refinanzierungsschwierigkeiten. Um eine Insolvenz abzuwenden, mussten Eigentümer und Banken zusätzliches Kapital bereitstellen. Die Unternehmensführung wurde ausgetauscht, und ein Sanierungsexperte arbeitet nun an einem Rettungskonzept. PwC erklärte, dass man sich zu diesen Vorgängen nicht äußern könne.