Die derzeit oft beklagte Bürokratie ist für Solo-Selbständige besonders anschaulich. Sporttrainer, Tanzlehrerinnen oder selbständige Berater leben häufig in der Unsicherheit, ob sie nun überhaupt Selbständige sind oder doch schon als Arbeitnehmer gelten. Im zweiten Fall greift die Pflicht, entsprechende Beiträge in Rentenkasse und Arbeitslosenversicherung zu zahlen. Das kann für ihre Auftraggeber kostspielig werden. Der Pulstreiber heißt in diesem Fall „Statusfeststellungsverfahren“, wird von der Deutschen Rentenversicherung angewandt und kann sich über Monate hinziehen. Hintergrund sind einschlägige Urteile unter anderem des Bundessozialgerichts. Arbeitsministerin Bärbel Bas hat nun einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt, um die Lage einfacher und klarer zu machen. Endlich. Reichen wird das allerdings nicht.
