BAMF-Zahlen: So viele Asyl-Folgeanträge wie nie zuvor


Der Rekord war vor dem Sommer noch nicht abzusehen. Dann aber schnellten die Zahlen rasant nach oben: So viele Asyl-Folgeanträge wie im Jahr 2025 gab es in Deutschland noch nie. Folgeanträgen liegt meistens eine unanfechtbare Ablehnung eines früheren Asylantrags zugrunde.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erklärt sich die Entwicklung mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), in dem es heißt, „dass afghanischen Frauen in fla­granter Weise hartnäckig aus Gründen ihres Geschlechts die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten werden“. Der EuGH sieht Afghaninnen durch die Herrschaft der Taliban und ihre diskriminierende Politik gegen Frauen per se als verfolgt an. Afghanin zu sein reicht demnach als Asylgrund aus, eine individuelle Prüfung ist nicht mehr nötig.

BAMF kann sich zeitversetzte Wirkung des Urteils nicht erklären

Zwischen Januar und November 2025 nahm die Zahl der Asyl-Folgeanträge von afghanischen Antragstellern um fast zweitausend Prozent zu. „Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes könnte durch ihre externe Wahrnehmung dazu geführt haben, dass in Fällen, in denen aus individuellen Gründen die Flüchtlingseigenschaft nicht festgestellt wurde, nun Folgeanträge gestellt werden“, teilt das BAMF der F.A.Z. mit. Kurios allerdings: Das Urteil des EuGH stammt von Oktober 2024. Erst ein Dreivierteljahr später aber verzeichnete das BAMF den Beginn des sprunghaften Anstiegs bei den Folgeanträgen.

Sprach sich das Urteil erst zeitversetzt durch Handreichungen von Hilfsorganisationen herum? Diese raten Afghaninnen, durch einen Folgeantrag einen besseren Schutztitel zu erhalten, wie etwa der Südwestrundfunk berichtet hat. Dann aber wäre der Anstieg der Zahlen sukzessive verlaufen, nicht sprunghaft zeitversetzt. Ob es im Sommer eine koordinierte Kampagne von Hilfsorganisationen gab, ist dem BAMF nicht bekannt. „Hierzu liegen dem Bundesamt keine Erkenntnisse vor“, heißt es. So richtig erklären kann sich die Bundesbehörde die verzögerte Auswirkung des EuGH-Urteils nicht.

„Das hat die Alarmglocken schrillen lassen“

Pro Asyl kann sich auch an keine koordinierte Kampagne im Sommer erinnern, Informationen zum Urteil habe es schon länger gegeben. Die Organisation hat eine andere Erklärung für die verzögerte Auswirkung des Gerichtsurteils. Zum einen habe die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag Anfang Mai angekündigt, vermehrt nach Afghanistan abzuschieben. Zum anderen habe der erste Abschiebeflug unter Schwarz-Rot Mitte Juli Unsicherheit ausgelöst.

„Das hat die Alarmglocken schrillen lassen und anscheinend eine Dynamik in der afghanischen Community ausgelöst“, sagt Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl. „Anders als vorher haben sich nun viele gefragt, wie sicher ihre Situation in Deutschland ist. Deshalb stellen vor allem immer mehr afghanische Mädchen und Frauen seit Sommer Folgeanträge. Dahinter steckt der Wunsch nach einem sicheren Aufenthaltstitel.“

So könnte eine Kombination aus EuGH-Urteil und der Abschiebepolitik der Bundesregierung zum Rekord bei den Folgeanträgen geführt haben: Ersteres wäre dann die Grundlage, Zweiteres der Auslöser für den Rekord. Zeitlich gesehen könnte diese These stimmen.

Das BAMF teilt weiter mit, es habe aufgrund der Entwicklung seit der Machtübernahme der Taliban im Jahr 2021 seine sogenannten Herkunftsländerleitsätze zu Afghanistan schon 2023 aktualisiert und „eine außerordentlich hohe Schutzwahrscheinlichkeit in Bezug auf die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Flüchtlingsschutz beziehungsweise subsidiären Schutz bei afghanischen Frauen und Mädchen angenommen“. 2025 seien die Leitsätze abermals turnusgemäß aktualisiert worden, dabei sei das EuGH-Urteil mit eingeflossen.

Insgesamt zählte die Bundesbehörde bis einschließlich November 51.138 Folgeanträge, ein Plus von gut 141 Prozent im Vergleich zum gesamten Vorjahr. 37.110 dieser Anträge wurden von Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit gestellt. Bei 21.759 Folgeanträgen handelt es sich um afghanische Frauen und Mädchen, bei 15.351 um Männer und Jungen (meist sind es die Kinder oder Ehepartner). Im gleichen Zeitraum wurden nach Angaben des BAMF 30.266 Folgeanträge afghanischer Staatsangehöriger entschieden, in etwa 86 Prozent der Fälle wurde ein Schutz gewährt.