Baden-Baden: Franz Burda von Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen – Panorama

Franz Burda, der Neffe des Verlegers Hubert Burda, ist am Dienstag vor einer Woche am Amtsgericht Baden-Baden vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Das berichteten unter anderem die FAZ und die Badischen Neuesten Nachrichten. Der Prozess fand auf Antrag von Burdas Verteidigern zu großen Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, darunter fielen auch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Franz Burda, 66 Jahre alt, ist Mitglied der prominenten Burda-Dynastie. Seinem Onkel und dessen Kindern gehört der Burda-Verlag, der unter anderem die Zeitschrift Bunte herausgibt. Worin genau die geschäftlichen Aufgaben von Franz Burda bestehen, ist nicht bekannt, offiziell ist er Gesellschafter der F&F Burda GmbH & Co. KG, eines Unternehmens zur Vermögensverwaltung.

Eine heute 42 Jahre alte Frau hatte dem Unternehmer vorgeworfen, sie am Abend des 18. Juli 2023 bei einem Treffen in der Wohnung ihrer Mutter in Baden-Baden vergewaltigt zu haben. Sie wollte Burda nach eigener Aussage um Hilfe bei der Jobsuche bitten. Franz Burda bestreitet die Vorwürfe, laut seiner Verteidigung ist er der Frau zwar sexuell nähergekommen, jedoch einvernehmlich. Stunden nach dem Treffen stellte ein Rechtsmediziner bei der Frau ein Hämatom am Unterschenkel, Kratzer an den Armen und einen abgebrochenen Fingernagel fest. Außerdem wurden DNA-Spuren des Angeklagten an ihrer Brust und im Intim- und Mundbereich gefunden. Vor Gericht sagte der Forensiker, diese Spuren könnten bei einer Vergewaltigung entstanden sein, allerdings auch bei einvernehmlichem Sex.

Das Amtsgericht Baden-Baden musste klären, welche Version stichhaltiger ist. In seiner Urteilsbegründung führte der Vorsitzende Richter laut der FAZ Zweifel an den Vorwürfen der Frau an, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat. Ihre Schilderung des mutmaßlichen Tatablaufs sei widersprüchlich gewesen, geschäftliche Interessen könnten eine Rolle gespielt haben. Auch die forensischen Spuren reichten nicht als Beweis für einen sexuellen Übergriff. Burda sei auf sexuellen Kontakt mit der Klägerin nicht angewiesen gewesen, er habe auch andere Frauen getroffen. Was bei dem Treffen am 18. Juli 2023 im Detail geschah, sei letztlich nicht mehr feststellbar. Mit dem Freispruch endete der Prozess nach vier Verhandlungstagen.