Immerhin der Standort in der Hobrechtstraße 31 scheint gesichert. Zumindest bis zum 30. 6. 2030. Anfang der Woche gab die Berliner Staatssekretärin für Kultur, Cerstin Richter-Kotowski, bekannt, der Mietvertrag des Kreuzberger Atelierhauses sei bis dahin verlängert.
Die 21 Ateliers, die sich dort befinden, gehören zu den 368 von insgesamt 1.020 geförderten Arbeitsräumen für bildende Künstler:innen, die seit dem Sommer als akut gefährdet gelten, weil deren Mietverträge in den kommenden beiden Haushaltsjahren auslaufen.
Seit den 1990ern bezuschusst der Berliner Senat Räume von professionell künstlerisch arbeitenden Personen. Das Arbeitsraumprogramm ist ein notwendiges Instrument zur Sicherung der kulturellen Infrastruktur, weil Künstler:innen zwar oft viel Platz brauchen, sich Gewerbemieten zu Marktpreisen jedoch nicht leisten könnten.
Auch dieses Programm ist von den massiven Kürzungen im Berliner Kulturhaushalt betroffen. Neuanmietungen sind aktuell nicht möglich. Dass die Mietverträge bestehender Atelierhäuser nicht verlängert werden, liegt zudem an gesperrten Verpflichtungsermächtigungen, die verhindern, dass Gelder über die Legislaturperiode hinaus verplant werden.
Proteste, Kundgebungen, Petitionen
Seit Wochen und Monaten machen Künstler:innen auf ihre Situation aufmerksam, organisieren Proteste und Kundgebungen, haben eine Petition aufgesetzt, hängen jedoch weiterhin in der Luft. Die gute Nachricht von der Hobrechtstraße zeigt an, dass sie tatsächlich etwas bewegt haben. Noch fehlt es aber an verbindlichen Zusicherungen an den anderen Standorten.
„Der politische Wille zur Sicherung ist vorhanden, die finanzielle Absicherung scheint auch nicht das Problem“, so schreibt es der Berufsverband Bildender Künstler*innen Berlin (BBK) in seiner Pressemitteilung. Was ist es denn?
Erst am 18. Dezember wird der Haushalt stehen, erst dann können Mittel eingesetzt, also Mietverträge unterschrieben werden. Mietverträge, die dieses oder nächstes Jahr auslaufen, würden, wie es die Staatssekretärin im Ausschuss für Kultur, Engagement und Demokratieförderung sagte, verlängert – sofern die Vermieter:innen das wünschten.
Verunsicherte Vermieter:innen
Das kommt jetzt nämlich noch hinzu: Die zähe Unsicherheit hat auch die Vermieter:innen nervös gemacht, brachte manche davon erst auf die Idee, ihre Immobilien in Zukunft vielleicht doch lieber anders zu verplanen. Dabei sind viele der Atelierhäuser aufgrund ihrer eher spartanischen Ausstattung eigentlich kaum für kommerzielle Mieter:innen geeignet.
Der Mietvertrag für das Atelierhaus in der Neuköllner Schönstedtstraße läuft schon am 31. Dezember aus. Den dort arbeitenden Künstler:innen wurde nun eine einjährige Verlängerung in Aussicht gestellt. Gesichert ist aber auch diese noch nicht. Wie soll man da künstlerische Ideen entwickeln?
Die Uhr tickt, nicht nur in Neukölln. Auch für die 25 Atelierplätze in der Tromsöer Straße in Gesundbrunnen, wo der Vertrag am 28. Februar 2026 endet, gibt es noch immer keine verbindliche, schriftliche Bestandssicherung.
