Aserbaidschanaffäre: Oberlandesgericht verurteilt Ex-CDU-Abgeordneten zu Bewährungsstrafe

Das Oberlandesgericht München hat den früheren EU-Politiker Axel Fischer wegen illegaler Einflussnahme zugunsten von Aserbaidschan im EU-Parlament verurteilt. Die Richter sprachen eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten gegen Fischer aus; die Strafe setzten sie auf Bewährung aus.

Das Gericht folgte in seinem Urteil der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft. Demnach habe sich der einstige CDU-Abgeordnete der Bestechlichkeit von Mandatsträgern schuldig gemacht. Die
Anklage hatte eine etwas höhere Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht
Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch
plädiert
.

Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte Fischer über Jahre Zehntausende Euro erhalten, um als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (Pace) im Sinne Aserbaidschans zu agitieren. So habe Fischer, der von 2010 bis 2018 in der Pace tätig war, im Interesse des Landes etwa an Abstimmungen teilgenommen, positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente
frühzeitig weitergeleitet. Einen Teil des Schmiergelds soll Fischer demnach erhalten haben, als dieses Verhalten noch nicht strafbar gewesen sei. Ein anderer Teil der Zahlungen sei verjährt.

Fischer beteuert seine Unschuld

Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land
stammt, hatte die Vorwürfe bis zuletzt bestritten. Er habe keine
finanziellen oder sonstigen Zuwendungen dafür erhalten, proaserbaidschanisch abzustimmen oder sich anderweitig entsprechend zu verhalten. Er habe niemals seine
Stimme „verkauft“. 

Die Verteidigung hatte die Strafforderung der Anklage
als unverhältnismäßig bezeichnet. Die Generalstaatsanwaltschaft habe lediglich „vermeintliche Indizien“ zusammengetragen, wichtige Aussagen von Zeugen seien erlogen.