Artenschutz: Deutschen Ostseefischern droht Hering-Fangverbot

Die EU-Kommission will den Hering in der Ostsee besser schützen und hat dafür ein Ende der bisher geltenden Ausnahmeregelung vom Fangverbot vorgeschlagen. Heringe dürften dann in der westlichen Ostsee nicht mehr gezielt, sondern nur noch passiv als sogenannter Beifang gefangen werden. Insgesamt sollen sich die Fangmöglichkeiten für fast alle Fischbestände im nächsten Jahr deutlich verringern, wie aus der Mitteilung der Kommission hervorgeht.

Deutsche Ostseefischer, die vorzugsweise die westliche Ostsee befahren, dürfen dort derzeit noch mit kleinen Boten und Stellnetzen gezielt nach Heringen fischen. Damit wäre im Falle einer Regelverschärfung Schluss. Der Vorschlag der Kommission sieht darüber hinaus vor, auch die Fangquoten von Schollen, Lachsen, Sprotten und Dorschen zu verringern. 

EU-Fischereikommissar Costa Kadis begründete die Kürzungen der Fangquoten mit „dem schlechten Zustand der Fischbestände in der Ostsee“, von denen viele „kurz vor dem Zusammenbruch“ stünden. Die EU-Vorschriften müssten umgesetzt und Maßnahmen auf allen Ebenen ergriffen werden, forderte Kadis. Sonst werde sich „diese Situation in den kommenden Jahren“ fortsetzen. „Wir müssen die Fischbestände wieder aufbauen und das Ökosystem in der Ostsee stärken“, sagte er.

Bundesregierung fordert „guten und fairen Kompromiss“

Die Bundesregierung setze sich in den Verhandlungen für die deutschen Fischer ein, hieß es am von einem Sprecher des Agrarministeriums in Berlin. Man werbe für einen „guten und fairen Kompromiss“ mit dem Ziel, die deutsche Küstenfischerei zu erhalten. Die Pläne der EU-Kommission seien nur ein „erster Vorschlag.“

Die Kommission erarbeitet jedes Jahr auf Basis von wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) Vorschläge dazu, wie viel Fisch aus EU-Meeren gefangen werden darf. Final beschlossen werden die Mengen aber von den Fischereiministerinnen und -ministern der EU-Länder im Oktober. Sie müssen sich nicht an die Empfehlungen der EU halten. Die Ausnahme vom Fangverbot für Heringe zum Beispiel wurde im vergangenen Jahr für die kleine Küstenfischerei verlängert, obwohl auch da die Kommission ein vollständiges Verbot vorgeschlagen hatte.