Arbeitgeberkosten für Krankheitsausfälle steigen auf 82 Milliarden Euro – Wirtschaft

Hohe Krankenstände und mehr Beschäftigung haben die Aufwendungen der Arbeitgeber für erkrankte Beschäftigte im vergangenen Jahr auf rund 82 Milliarden Euro steigen lassen. Binnen drei Jahren seien die Kosten damit um zehn Milliarden Euro gestiegen, ermittelte das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Seit dem Jahr 2010 stiegen die Aufwendungen für kranke Beschäftigte demnach sogar um das 2,2-Fache. Das IW fasst darin die Aufwendungen der Arbeitgeber für die weitere Überweisung des Gehalts – laut Sozialbudget 2024 insgesamt 69,1 Milliarden Euro – zusammen mit den Arbeitgeberanteilen am Sozialversicherungsbeitrag. Diese gibt das IW mit 13 Milliarden Euro an. Nicht eingerechnet ist die Lohnfortzahlung im Mutterschutz.

Fehlt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt im Betrieb, verpflichtet das Entgeltfortzahlungsgesetz den Arbeitgeber zur Fortzahlung des Gehalts. Bei längeren Ausfällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse im Anschluss an die Lohnfortzahlung das Krankengeld.Bis zum Ende der 72. Woche haben langzeiterkrankte Beschäftigte damit Anspruch auf 70 Prozent des Bruttoentgelts.

Getrieben wurde der Kostenanstieg in den vergangenen Jahren laut IW durch Lohnerhöhungen und wachsende Beschäftigung. „Zudem ist aber der Krankenstand seit rund zwei Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen“, sagt IW-Steuer- und Sozialexperte Jochen Pimpertz. In diesem Zusammenhang wies er auf verschiedene Vorschläge hin, um diesen Kostenfaktor zu begrenzen, Karenztage zum Beispiel: „Die Gehaltszahlung würde zu Beginn einer Erkrankung für einige Tage ausgesetzt.“ Alternativ ließen sich Karenzzeiten definieren, in denen das Gehalt auf reduziertem Niveau gezahlt werde. Entlastung sei jedenfalls dringend geboten. Auch ließe sich die Dauer der Entgeltfortzahlung begrenzen, sagte Pimpertz – etwa durch eine Einschränkung bei wechselnden Diagnosen. Aktuell wird das Gehalt höchstens sechs Wochen im Jahr weitergezahlt, außer bei einer weiteren Krankschreibung aufgrund einer anderen Diagnose.