APAS sperrt Greensill-Wirtschaftsprüfer | FAZ

Die Pleite der Greensill Bank vor fünf Jahren hat ein weiteres Nachspiel. Nach einer langen Untersuchung hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) befristete Tätigkeitsverbote gegen zwei Wirtschaftsprüfer verhängt. Sie dürfen während dieser Zeit keine gesetzlichen Prüfungen von Jahresabschlüssen öffentlich bedeutsamer Unternehmen durchführen.

Zuständig für die Prüfung der Greensill-Bilanzen war die Wirtschaftsprüfung RSM Ebner Stolz. „Es ist zutreffend, dass die Abschlussprüferaufsichtsstelle das Berufsaufsichtsverfahren gegen Prüfer von RSM Ebner Stolz durch den Erlass von Maßnahmenbescheiden zum Abschluss gebracht hat“, teilte ein Sprecher des Prüfungs- und Beratungsunternehmens der F.A.Z. auf Anfrage mit. Die APAS-Sanktionen richten sich demnach nur gegen die Wirtschaftsprüfer, nicht gegen die Prüferfirma. „Ein Verfahren gegen die RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde von der APAS zu keiner Zeit geführt“, erläuterte der Sprecher. Weitere Auskünfte könnten im Hinblick auf die fortbestehende Verschwiegenheitspflicht nicht erteilt werden.

Zeitlich befristetes Prüfverbot etwa bei börsennotierten Unternehmen

Die für die Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer zuständige APAS hängt organisatorisch unter dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Sie führt präventive Inspektionen bei Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durch oder ermittelt anlassbezogen, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Wirtschaftsprüfer ihre Berufspflichten verletzt haben könnten.

Das BAFA teilte auf Anfrage der F.A.Z. zum Verfahrenskomplex Greensill mit, dass gegen zwei Berufsangehörige jeweils ein zeitlich befristetes Verbot erteilt wurde, gesetzliche Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse durchzuführen. Zudem habe die APAS festgestellt, dass der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer zur Greensill-Bilanz nicht die Anforderungen des Handelsgesetzbuchs und der EU-Verordnung über Abschlussprüfungen erfülle. „Diese Sanktionen sind bestandskräftig“, sagte der Sprecher. Eine weitere Entscheidung der für das Verfahren zuständigen APAS-Beschlusskammer gegen einen Berufsangehörigen befinde sich dagegen noch in Umsetzung.

Vor Kurzem hatte die Staatsanwaltschaft Bremen Anklage gegen drei Führungskräfte der Greensill Bank erhoben. Das im Jahr 2021 in Insolvenz gegangene Geldhaus gehörte zum Finanzkonzern des australischen Unternehmers Lex Greensill und hatte sich mit der Zwischenfinanzierung von Lieferanten des Stahlkonzerns Liberty Steel verhoben. Liberty Steel ist Teil der GFG Alliance, des Firmenimperiums des indischen Unternehmers Sanjeev Gupta. Der sprunghafte Anstieg von Forderungen in der Bilanz der Greensill Bank hatte Ende 2020 die Finanzaufsicht Bafin alarmiert. Im März 2021 verhängte die Bafin ein Moratorium, also eine Zahlungssperre, über die Bank und meldete deren Insolvenz an. Im April zogen Wirtschaftsprüfer der Prüferfirma Ebner Stolz ihr Testat für die Bilanz des Geschäftsjahrs 2019 zurück.

Da war es zu spät für die Kunden, die Geld auf Greensill-Konten liegen hatten. Das Bremer Finanzhaus war mit einer Bilanzsumme von 4,5 Milliarden Euro zwar nicht systemrelevant für die Finanzstabilität. Dennoch erschütterte die Pleite das Land. Kleinsparer, die über Zinsplattformen Geld bei der Greensill Bank angelegt hatten, wurden zwar durch die Einlagensicherung des Bankenverbands entschädigt. Doch zahlreiche Städte und Gemeinden verloren bei Greensill angelegtes Steuergeld, weil die Einlagensicherung nicht für Kommunen greift.