Anzeige von Sahra Wagenknecht: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Robert Habeck ein

Die Ermittlungen wegen mutmaßlicher Verleumdung gegen Robert Habeck (Grüne) sind endgültig eingestellt worden. Dies ist nach Zahlung einer
Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro von Habeck an drei gemeinnützige Vereine
geschehen, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Für den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister
gilt demnach die Unschuldsvermutung weiterhin uneingeschränkt.

Sahra Wagenknecht und das BSW hatten Habeck angezeigt, weil
er ihrer Ansicht nach bei einem Wahlkampfauftritt vor der sächsischen
Landtagswahl 2024 in Dresden falsche Tatsachen über die Partei und die damalige
Vorsitzende verbreitet haben soll. Die Strafanzeige ging laut Behörde im
November 2024 ein. Laut Wagenknecht wehre man sich gegen die Behauptung
Habecks, das BSW würde sich „für seine Meinung bezahlen lassen“, im Internet
„Stimmen kaufen“ und „Trollarmeen aufbauen“.

Die Staatsanwaltschaft hatte die Präsidentin des Deutschen
Bundestages im Februar über die Absicht informiert, ein Strafverfahren gegen
Habeck einzuleiten und einen Antrag auf Aufhebung der Immunität gestellt.
Anschließend sei ein Ermittlungsverfahren wegen einer gegen Personen des
politischen Lebens gerichteten Verleumdung eingeleitet worden.

Staatsanwaltschaft spricht von Meinungsfreiheit

Habecks Anwälte hatten laut der Staatsanwaltschaft zuvor bereits betont, in den Äußerungen „eine strafrechtlich zulässige, kritische Meinungsäußerung“ zu sehen. Wagenknecht hingegen sagte damals der Zeitung Bild: „Es geht nicht um Beleidigung, sondern um
offene Lügen und Verleumdung zur Manipulation des Wahlkampfes.“

Eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens mit gerichtlicher
Zustimmung erschien im vorliegenden Fall sachgerecht, begründete die
Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung nun. Das Bundesverfassungsgericht habe im
Lichte des Grundrechts der Meinungsfreiheit in solchen Fallkonstellationen hohe
Anforderungen an eine Verurteilung gestellt.