Anlagebetrug: Prozess gegen mutmaßlichen Patron der Milton Group in Bamberg – Wirtschaft

Zum Teil schwer bewaffnete Elitepolizisten mit Sturmhauben, ein halbes Dutzend Justizwachtmeister vor dem Gerichtssaal, strikte Einlass- und Taschenkontrollen, doppelte Leibesvisitationen bei Zuhörern und Journalisten, allgemeines Handy- und Fotografierverbot. Derart strenge Sicherheitsvorkehrungen wie am Donnerstagmorgen im Landgericht Bamberg sind selten bei Wirtschaftsprozessen. Doch der Mann, der in Fußfesseln, dunkelblauer Käppi auf dem nahezu kahlgeschorenen Kopf und auf eine Krücke gestützt von Sicherheitskräften in den Gerichtssaal eskortiert wird, ist auch nicht irgendein Angeklagter. Die Bamberger Generalstaatsanwaltschaft hält Mikheil B., 50, für einen der international führenden Köpfe in Sachen organisierter Anlagebetrug im Internet. Ein Großkaliber, wie es Ermittlern im deutschsprachigen Raum bislang nur sehr selten ins Netz ging.

Mikheil B. soll ein Patron im weit verzweigten, undurchsichtigen und kriminellen Netzwerk Milton Group gewesen sein, das von 2016 an Tausende Anleger um Milliarden geprellt hat. Der strafrechtliche Vorwurf gegen den georgisch-israelischen Doppelstaatler B. lautet auf gewerbsmäßigen Bandenbetrug. Voraus gingen mehrjährige Ermittlungen im Zuge derer Ermittler aus mehreren europäischen Ländern im November 2022 in fünf Ländern gleichzeitig zuschlugen. Bei einer groß angelegten Razzia gegen die Milton Group durchsuchten sie Callcenter, Büros und Wohnungen in mehreren osteuropäischen Ländern, beschlagnahmten große Mengen an Beweismaterial und nahmen Verdächtige fest. Allein in Deutschland habe die „international aufgestellte Tätergruppierung“ einen Schaden von 100 Millionen Euro verursacht, hieß es damals seitens der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg angesiedelten Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB).

Ermittler sagen, Cybertrading-Betrug sei auch danach nicht weniger geworden. Es handelt sich um eine Masche, von der man glauben könnte, dass sie nach unzähligen Warnungen der Behörden, spektakulären Razzien und vielen Medienberichten eigentlich bekannt genug sein müsste, um nicht darauf hereinzufallen. Die Täter handelten stets nach demselben „modus operandi“, sagte der Oberstaatsanwalt Nino Goldbeck von der ZCB beim Verlesen der Anklageschrift gegen Mikheil B. Am Anfang stünden häufig frei erfundene Geschichten auf täuschend echt gefälschten Nachrichtenseiten im Internet. Sie handeln von Prominenten, die mit Online-Anlagegeschäften angeblich reich geworden seien. Eine andere Fake-Version ist auch, dass ein jemand eine solche Anlageform in der Sendung „Die Höhle der Löwen“ vorgestellt habe. Es gebe aber böse Mächte in Regierung, Finanzwirtschaft oder Medien, die verhindern würden, dass die Allgemeinheit von alledem erfahre und ebenfalls profitiere. Man weiß ja: Nicht erst seit der Corona-Pandemie haben Verschwörungstheoreien Hochkonjunktur.

„Die Anleger haben niemals eine Chance, ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten“

Wer darauf reinfällt, wird auf eine Internetseite gelockt. Und wer sich dort mit Namen und persönlichen Daten registriert, sowie per Kreditkarte, Banküberweisung oder in Form einer Kryptowährung eine niedrige Einstiegssumme – meist zwischen 200 und 300 Euro – einzahlt, hat sich bereits in einem raffinierten internationalen Betrugsnetz verfangen. Die Internetseite gaukelt vor, eine Handelsplattform zu sein, für Finanzprodukte, Kryptowährungen, oder was auch immer. „Insbesondere zu Beginn der Geschäftsbeziehung werden den Anlegern regelmäßig durch simulierte Charts beträchtliche Gewinne wahrheitswidrig vorgespiegelt, verbunden mit der Forderung nach weiteren Investments“, so Goldbeck in der Anklage. Für diese Täuschung sind angebliche Broker und Tradingspezialisten zuständig, die unter falschen Namen und falschen deutschen Telefonnummern anrufen. In Wirklichkeit sitzen sie in osteuropäischen Callcentern und sind für speziell für diese Betrugsform ausgebildet worden. Ihr Job ist es, möglichst schnell eine persönliche Beziehung zu den Opfern aufzubauen und sie zu überreden, immer mehr Geld zu „investieren“. In Geschäfte, die es in Wirklichkeit nicht gibt.

„Die Täter haben zu keinem Zeitpunkt vor, die Gelder der akquirierten Kunden in die von ihnen angebotenen Finanzinstrumente zu investieren“, so Goldbeck. Vielmehr lande es in einem „komplexen, europaweit installierten Geldwäschenetzwerk“. Am Ende „dieses undurchsichtigen, auf Verschleierung angelegten Zahlungsflusses“, kassierten ausschließlich die Betrüger ab. „Die Anleger haben niemals eine Chance, ihr eingesetztes Kapital zurückzuerhalten oder gar irgendwelche Gewinne zu erzielen.“ Nur ein Teil der Betrugsfälle wird angezeigt. Manche Opfer verzichten darauf aus Scham über ihre Leichtgläubigkeit. Andere gingen von Anfang an von einem hohen Verlustrisiko aus und verbuchen die Sache unter „Pech gehabt“, wo sie eigentlich betrogen wurden.

Mikheil B., der vor Gericht als erlernten Beruf Jurist angibt, ahnte nicht, dass gegen ihn ein vom ZCB erwirkter europäischer Haftbefehl vorlag, als er am 10. August 2023 in der armenischen Hauptstadt Jerewan arglos aus einem Flugzeug stieg. Ehemalige Untergebene und bei der Razzia Ende 2022 beschlagnahmtes Material hatten ihn belastet. Er kam in Auslieferungshaft und wurde im Mai 2024 nach Deutschland überstellt, wo er seither in Untersuchungshaft sitzt. Wird er vom Bamberger Landgericht verurteilt, drohen ihm acht bis zehn Jahre Haft. Das wird am ersten Verhandlungstag deutlich, als der Vorsitzende Richter der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer von entsprechenden Verhandlungen zwischen dem Gericht, den vier Verteidigern von Mikheil B. und der Anklagebehörde im Vorfeld des Prozesses berichtet. Dabei geht es um einen möglichen Strafrahmen bei einem Geständnis.

Die Anklage wirft Mikheil B. konkret zwei Tatkomplexe vor. Zum einen soll er zwischen Dezember 2014 und Mai 2019 in der albanischen Hauptstadt Tirana ein Callcenter unter dem Namen SpotMT betrieben und ausgebaut haben. Aus dem heraus sollen in der Spitze 689 Mitarbeitende über 28 unterschiedliche Internetplattformen allein aus Deutschland, Österreich und der Schweiz 180 Menschen um ihr Geld gebracht haben. Ferner soll B. 2017 und 2018 IT-Spezialisten damit beauftragt haben, eine Betrugssoftware für betrügerisches Cybertrading zu entwickeln. Die Software mit dem Namen PumaTS habe er anschließend nicht nur für sein eigenes Callcenter genutzt, sondern auf einer Messe in Hongkong vorgestellt und fortan mit Hilfe von Scheinfirmen von der georgischen Hauptstadt Tiflis aus in der Szene vertrieben. Insgesamt seien mit PumaTS 400 verschiedene Betrugsplattformen im Internet betrieben worden, so die Anklage.

Insgesamt, so der Vorwurf, habe Mikheil B. durch sein Callcenter und mit der Betrugssoftwoftware weltweit einen Schaden von 178 Millionen Euro angerichtet. Knapp 52,3 Millionen Euro davon seien durch entsprechende Strafanzeigen von Geschädigten belegt. Mehr als 30 Millionen Euro habe der Angeklagte bei alledem verdient. Die Generalstaatsanwaltschaft fordert nicht nur eine Freiheitsstrafe für Mikheil B., sondern auch die Einziehung von 29,4 Millionen Euro seines Vermögens. Mikheil B. verfolgte am ersten Prozesstag die Vorwürfe aus der Anklageschrift, die ihm ein Dolmetscher simultan übersetzte, mit unbeteiligter Miene. Zu den Vorwürfen äußern wollte er sich nicht. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.