
Bundesjustizministerin
Stefanie Hubig (SPD) hat Drohungen gegen Berliner Richterinnen und
Richter nach den Urteilen zu Zurückweisungen an den deutschen Grenzen
kritisiert. „Das ist absolut inakzeptabel. Wir stellen uns vor die
unabhängige Justiz“, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Wir dulden keine Einschüchterungsversuche.“
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte Anfang
Juni in den Fällen von drei Menschen aus Somalia entschieden, dass die
von der Bundesregierung forcierte Praxis des Zurückweisens an den
Grenzen mindestens in diesen Fällen rechtswidrig ist. Die zwei Richterinnen und ein Richter wurden
nach den Entscheidungen nach Angaben von Berufsverbänden der Berliner
Justiz persönlich diffamiert und bedroht.
Das Gericht stützt mit seinen Entscheidungen
die Argumentation zahlreicher Juristinnen und Kritiker, dass Deutschland
bei Asylgesuchen auch bei Einreisen aus einem sicheren Drittstaat
aufgrund des europäischen Dublin-Abkommens zumindest verpflichtet ist,
zu prüfen, welcher Mitgliedsstaat für das Asylverfahren zuständig ist und
nicht einfach zurückweisen darf.
Hubig zweifelt am Kurs von Dobrindt
Mit Blick auf die Entscheidungen in den
Eilverfahren sagte Hubig, die drei Antragsteller aus
Somalia erhielten nun Zugang zum Dublinverfahren, „wie es das
europäische Recht vorsieht“. Zudem äußerte die Ministerin Zweifel an der
Absicht von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), die
Zurückweisung von Asylbewerbern an der deutschen Grenze bis zu einem
Urteil des Europäischen Gerichtshofs fortzusetzen. „Wir werden sehen, ob
es weitere Gerichtsentscheidungen gibt, wie diese ausfallen und welche
Konsequenzen daraus möglicherweise zu ziehen sind“, sagte die SPD-Politikerin.
Bereits Anfang Juni hatten die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern in einer gemeinsamen Erklärung die zunehmenden Attacken auf die Justiz kritisiert und sich hinter die Beschäftigten von Gerichten gestellt. Es sei allein Aufgabe der unabhängigen Gerichte, über
die Einhaltung des Rechts zu entscheiden, hieß es in der Erklärung der Justizministerkonferenz. Der Schutz der Justiz als Garant für die Rechtssicherheit in Deutschland sei eine gemeinsame Aufgabe.