
Nach der Ankündigung von Begnadigungen hat Kuba begonnen, Häftlinge freizulassen. Wie Reporter der Nachrichtenagentur AFP aus der Hauptstadt Havanna berichteten, verließen mehr als 20 Häftlinge mit Entlassungspapieren das Gefängnis La Lima im Osten der Stadt. Dabei handelte es sich nach Recherchen der Nachrichtenagentur Reuters zunächst um Personen, die wegen gewöhnlicher Straftaten wie Diebstahl oder Bestechung verurteilt worden waren, nicht jedoch um Teilnehmer von regierungskritischen Protesten. Die in Madrid ansässige Kubanische Beobachtungsstelle für Menschenrechte teilte mit, bis Freitagmittag seien keine gewaltlosen politischen Gefangenen entlassen worden.
Die USA fordern seit Langem von Kuba, politische Gefangene freizulassen. Die kubanische Regierung bestreitet, aus politischen Gründen Menschen einzusperren. Sie hatte am Vortag aber angekündigt, dass in der Karwoche insgesamt 2.010 Häftlinge als „humanitäre“ Geste begnadigt werden sollten. Einen Zusammenhang mit den US-Forderungen stellte die Regierung in Kuba nicht her. Der Schritt erfolgte jedoch wenige Tage, nachdem US-Präsident Donald Trump einem russischen Öltanker gestattet hatte, trotz Ölblockade in Kuba zu ankern. Bereits im Januar waren in Kuba 18 politische Gefangene freigelassen worden.
Politische Gefangene Thema bei Verhandlungen zwischen USA und Kuba
Die US-Regierung hat ihre Politik gegenüber Kuba unter Präsident Donald Trump massiv verschärft. Das Schicksal der politischen Gefangenen gilt als einer der Hauptstreitpunkte in den Verhandlungen zwischen beiden Ländern. Die US-Regierung beobachtete nach eigener Darstellung die nun angelaufene Amnestie in Kuba genau. Es sei unklar, ob überhaupt politische Gefangene auf freien Fuß gesetzt würden, teilte sie mit. Nach Angaben der im Ausland ansässigen Menschenrechtsorganisation Justicia 11J sind in Kuba 775 Menschen aus politischen Gründen inhaftiert.
Die kubanische Regierung nannte zum Beginn der Freilassung weder die Namen der Begnadigten noch die Verbrechen, die ihnen zur Last gelegt werden. Die Entscheidung beruhe auf der Art der Vergehen, dem guten Verhalten im Gefängnis, gesundheitlichen Gründen und der bereits verbüßten Haftzeit. Von der Begnadigung ausgenommen seien unter anderem Personen, die wegen Mordes, sexueller Übergriffe, Drogendelikten, illegaler Schlachtung von Vieh oder Delikten gegen die Staatsgewalt verurteilt wurden.
