
Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat die Einstufung von Amazon als „sehr große Onlineplattform“ bestätigt. Das US-Unternehmen ist mit einer Klage gegen den Beschluss der EU-Kommission nach dem Digital Services Act (DSA) gescheitert. Die Richterinnen und Richter haben die Vorgaben trotz erheblicher Kosten für den Konzern als gerechtfertigt bewertet, weil die EU damit systemische Risiken begrenzen will.
Amazon zeigte sich enttäuscht von der Entscheidung und kündigte an, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Rechtsmittel einzulegen. Das Unternehmen betonte, man teile das Ziel der EU-Kommission, Kundinnen und Kunden online zu schützen.
Der Konzern hatte argumentiert, die Regeln des DSA zielten auf Dienste, die Informationen und Meinungen verbreiten und sich über Werbung finanzieren. Amazon sei hingegen ein Händler für Verbraucherprodukte und werde gegenüber lokalen Konkurrenten aus dem Einzelhandel benachteiligt, die nicht unter die verschärften Vorgaben fallen. Die Einstufung zwinge das Unternehmen zu administrativen Pflichten, die aus Sicht des Konzerns keinen Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher hätten.
Das Gericht hält diese Einwände nicht für überzeugend. Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern in der EU könnten systemische Risiken verursachen. Dazu zählt das Gericht insbesondere die mögliche Verbreitung illegaler Inhalte und Verstöße gegen den Verbraucherschutz.
Auch Zalando scheitert mit Klage gegen Einstufung
„Sehr große Plattformen“ sind nach dem DSA verpflichtet, Risiken durch illegale oder schädliche Inhalte jährlich selbst zu prüfen. Zu den Vorgaben gehören unter anderem eine Empfehlungsoption ohne personalisierte Daten und ein öffentlich zugängliches Verzeichnis für Anzeigen.
Der Modehändler Zalando war bereits im September mit einer Klage gegen seine DSA-Einstufung gescheitert. Das Unternehmen will die Entscheidung ebenfalls vom Europäischen Gerichtshof überprüfen lassen.
