Für den Alzheimer-Wirkstoff Lecanemab gibt es nach Ansicht eines entscheidenden Expertengremiums keinen belegten Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Behandlungsansätzen. Der erste Wirkstoff in Deutschland, der sich direkt gegen die Eiweißablagerungen im Gehirn wende, habe bei Symptomatik oder Lebensqualität nicht besser abgeschnitten als herkömmliche Behandlungen, die nur auf Symptome zielten, schreibt der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA). Lecanemab kann trotz dieses Beschlusses zunächst weiter verordnet werden, langfristig ist das jedoch fraglich.
„Kein Zusatznutzen bedeutet nicht, dass der Wirkstoff nutzlos ist“, betont der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Es gehe dabei darum, ob der Wirkstoff Vorteile im Vergleich zu bislang in Deutschland angewendeten Behandlungen habe. Neue Daten des Herstellers könnten künftig möglicherweise einen solchen Zusatznutzen noch belegen.
Aktuell nutzen nur sehr wenige Menschen das neue Präparat
Die G-BA-Bewertung hat einen großen Einfluss auf die Verhandlungen über den Preis, den gesetzliche Krankenkassen künftig für Lecanemab zahlen. Einigen sie sich nicht, könnte der Hersteller das Mittel vom deutschen Markt zurückziehen. Eine Rolle bei diesen nun anstehenden Verhandlungen zwischen Hersteller und Kassen spielt die sehr hohe Kostendifferenz zwischen dem neuen und den älteren Präparaten.
Die derzeit häufig eingesetzten Medikamente zur Symptombehandlung, die sogenannten Acetylcholinesterase-Hemmer, kosten rund 20 bis 30 Euro pro Monat. Für Lecanemab muss aktuell etwa das Hundertfache gezahlt werden.
Die Unsicherheit bezüglich der künftigen Verfügbarkeit des Präparates werde vermutlich auch jetzt schon zu einem Rückgang dieses Therapieangebotes führen, vermutet Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie. Unklar sei derzeit, inwieweit private Kassen das Mittel übernehmen. Für Selbstzahler sei es generell weiterhin verfügbar, über die internationalen Apotheken zu internationalen Preisen.
Allerdings werden derzeit in Deutschland ohnehin nur einige Hundert Menschen mit Lecanemab behandelt, sagt Jörg Schulz, Demenz-Experte der Deutschen Gesellschaft für Neurologie. „Das ist ein sehr großer Aufwand für die Patienten mit einer halbtägigen Infusions- und Nachbeobachtungszeit alle zwei Wochen. Man muss das als Patient und als Behandler auch wollen.“ Neben den Infusionen seien neuropsychologische Tests, Laboruntersuchungen und entsprechende Geräte nötig, insbesondere Kernspintomografen für verpflichtende Kontrollen. Unabhängig von dem eigentlichen Medikament koste dies alles wesentlich mehr, als erstattet werde. Daher werde die Therapie auch von einigen Kliniken und vielen niedergelassenen Kollegen nicht angeboten.
Lecanemab ist unter dem Handelsnamen Leqembi seit dem 1. September 2025 in Deutschland auf dem Markt. Es kann den Krankheitsverlauf in der Frühphase um einige Monate verzögern, die Krankheit aber nicht heilen.
Über den zweiten neuen Alzheimer-Wirkstoff in Deutschland, Donanemab (Handelsname Kisunla), will der G-BA Mitte April entscheiden. Auch diesen hat bereits das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bewertet und wie bei Lecanemab keinen Zusatznutzen gesehen.
