Beim Thema Integration von Migranten sendet die Bundesregierung, insbesondere der Bundesinnenminister, unterschiedliche Signale. Einerseits will Alexander Dobrindt Integrationskurse nur noch Asylbewerbern gewähren und bezahlen, die eine hohe Chance haben, anerkannt zu werden. Abgelehnten, geduldeten oder anderen Asylbewerbern im laufenden Verfahren will das Bundesamt für Migration die Teilnahme verweigern. Anders im Bereich der Erwerbsarbeit. Hier will Dobrindt die Hürden senken: Asylbewerber sollen es leichter haben, einen Job anzutreten.
Der Grundgedanke: Einen Integrationskurs erhält nur, wer auch bleiben darf – und sich deshalb auch integrieren soll. Dann ist der Kurs Pflicht und der Staat zahlt dafür. Bei Menschen, die möglicherweise wieder gehen müssen, sind Integrationskurse aus Sicht des Innenministers weniger sinnvoll – freiwillig sollen Asylbewerber nicht mehr teilnehmen dürfen. Der Koalitionspartner SPD läuft derzeit Sturm gegen diesen Teil von Dobrindts Plan.
Die Integration will Dobrindt auf andere Weise fördern: Er will Asylbewerbern erleichtern, einen Job zu bekommen. Derzeit müssen sie drei Monate warten, bevor sie einen Job antreten dürfen. Menschen im Asylverfahren und geduldete Asylbewerber, die noch in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, müssen bisher sogar sechs Monate warten, bis sie arbeiten dürfen.
Das will Dobrindt nun ändern. Was er in der Bild am Sonntag als „Sofort-in-Arbeit-Plan“ ankündigte, steht bereits im Koalitionsvertrag. Darin ist vereinbart, die Wartefristen generell auf drei Monate zu verkürzen. Davon profitieren werden Menschen, die in Erstaufnahmeeinrichtungen leben, wo sie als Asylbewerber üblicherweise zunächst registriert werden und ihren Asylantrag stellen. Profitieren sollen aber auch geduldete Asylbewerber: Menschen, deren Antrag abgelehnt wurde und die nur in Deutschland bleiben dürfen, weil ihre Abschiebung wegen der Sicherheitslage im Herkunftsland, Krankheit oder fehlender Dokumente ausgesetzt ist, die aber jederzeit abgeschoben werden könnten. Auch sie sollen nach drei Monaten arbeiten dürfen.
Wie viele Menschen, auf die genau das zutrifft, in solchen Erstaufnahmeeinrichtungen leben, ist schwer feststellbar, da die Belegung der Einrichtungen abhängig vom Migrationsaufkommen schwankt. Hinzu kommt: Nicht der Bund, sondern die Bundesländer betreiben die Einrichtungen. Das erschwert den Überblick zusätzlich.
Aber es gibt Zahlen: In Deutschland lebten Ende 2024 etwa 180.000 Geduldete – das sind ungefähr sechs Prozent der 3,3 Millionen Schutzsuchenden in Deutschland. Die Gruppe der Migranten, für die sich tatsächlich etwas ändert, dürfte jedoch eher überschaubar sein. Denn in Erstaufnahmeeinrichtungen leben viele von ihnen nur einige Wochen, seltener mehrere Monate lang. Sie werden dort registriert, das Asylverfahren wird vorbereitet, dann ziehen sie in Wohnungen oder andere Einrichtungen weiter – wo sie bereits schon jetzt nach drei Monaten arbeiten dürfen.
Für Asylbewerber, deren Anerkennungsverfahren noch läuft, hatte die Ampelkoalition die Wartefristen schon 2024 auf drei Monate verkürzt (PDF). Für solche, die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, von neun auf sechs Monate. Dass Dobrindt „das Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben“ wolle, wie es sein Ministerium in einer Mitteilung darstellt und es viele Medien aufgriffen, ist eine Fehlinterpretation. Keinesfalls ist es so, dass Asylbewerber nicht arbeiten dürfen oder durften, es gelten lediglich Wartefristen.
Anders als bei der Kürzung der Integrationskurse signalisiert Dobrindts Koalitionspartner SPD beim Thema Jobs für Asylbewerber Wohlwollen: „Es ist uns wichtig, dass Asylbewerbern die Chance gegeben wird, sich schnell in unsere Gesellschaft zu integrieren“, sagte SPD-Fraktionsvize Sonja Eichwede. „Damit ermöglichen wir, dass sie einen positiven Beitrag für sich und für unser Land leisten können.“
Was dabei ungesagt bleibt: Beide Schritte würden auch dazu beitragen, die Sozialkosten zu senken. Denn indem Dobrindt nur noch Asylbewerbern mit hoher Aussicht auf Anerkennung Integrationskurse finanziert, spart der Staat Geld. Und indem Asylbewerber durch Erwerbsarbeit zumindest einen Teil ihres Lebensunterhaltes selbst bestreiten, wird die Sozialkasse ebenfalls entlastet. Denn „sofern Sozialleistungen bezogen werden, wird das Einkommen nach den geltenden Vorschriften angerechnet, beispielsweise im Hinblick auf Unterkunftskosten“, teilt das Innenministerium mit. Am Ende haben Asylbewerber also nicht mehr Geld zur Verfügung, sondern finanzieren sich selbst.
Die Grünen zumindest warfen Dobrindt Inkonsequenz vor. Einerseits verspreche er einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, andererseits würden Integrationskurse eingeschränkt, obwohl das Lernen der Sprache zentral für eine nachhaltige Integration sei, sagte der für Innenpolitik zuständige Grünenbundestagsabgeordnete Marcel Emmerich der Rheinischen Post.
Konsequent bleibt Dobrindt aber beim Genehmigungsvorbehalt: Arbeitgeber müssen sich weiterhin von der Ausländerbehörde das Okay holen, bevor Asylbewerber einen regulären Job antreten – Ausnahmen gelten für Praktika oder Ausbildung. Sie treten also nicht in Konkurrenz zu anderen Jobsuchenden.
