Airline darf nicht per se Einstieg verweigern

Zu spät am Gate, aber das Boarding ist offensichtlich noch nicht abgeschlossen? Verweigern Mitarbeiter der Fluggesellschaft dann den Zustieg, steht betroffenen Fluggästen womöglich eine Entschädigung für den verpassten Flug zu. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main. (Az.: 2-24 S 93/24)